Wie hoch ist die Entschädigung, wenn mein Urlaub wegen Flugausfall ausfällt?
- Grundlage der Entschädigung
- Entschädigung nach EU-VO 261/2004
- Erstattung der Kosten und Ersatzbeförderung
- Weitere Entschädigungen bei Folgeschäden
- Reiserücktritt und Versicherung
- Fazit
Grundlage der Entschädigung
Wenn Ihr geplanter Urlaub durch einen Flugausfall beeinträchtigt wird, können verschiedene Entschädigungen oder Erstattungen in Betracht kommen. Grundsätzlich richtet sich die Höhe und Art der Entschädigung nach den europäischen Fluggastrechten, speziell nach der EU-Verordnung 261/2004, sofern der Flug innerhalb der EU startet oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird. Diese Verordnung regelt Ansprüche bei Annullierung, Verspätung oder Überbuchung von Flügen.
Entschädigung nach EU-VO 261/2004
Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, die je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro liegt:
- Bis zu 1.500 Kilometer: 250 Euro - 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro - Über 3.500 Kilometer: 600 Euro
Dieser Betrag ist jedoch unabhängig vom Ticketpreis und davon, wie viel Schaden Sie tatsächlich hatten. Wichtig ist, dass die Fluggesellschaft Sie über die Annullierung mindestens 14 Tage vor dem Abflug informiert hat, um eine Entschädigung zu bekommen. Andernfalls steht Ihnen die volle Entschädigung zu, es sei denn, der Ausfall erfolgte aufgrund außergewöhnlicher Umstände (z.B. schlechtes Wetter, Streik).
Erstattung der Kosten und Ersatzbeförderung
Unabhängig von der pauschalen Entschädigung muss die Fluggesellschaft den Ticketpreis erstatten, wenn Sie den Flug nicht antreten möchten, oder eine teilweise Alternativbeförderung zum Zielort anbieten. Dies kann für den geplanten Urlaub von großer Bedeutung sein, da Sie so zumindest Ihre Reisekosten teilweise kompensiert bekommen.
Weitere Entschädigungen bei Folgeschäden
Kommt es durch den Flugausfall zusätzlich zu weiteren Schäden, wie beispielsweise zusätzlichen Hotelkosten, verpassten Anschlussbuchungen oder anderen finanziellen Einbußen, kann geprüft werden, ob die Fluggesellschaft oder eine Versicherung dafür haftet. Dies hängt stark von den individuellen Umständen ab und ist oft schwieriger durchzusetzen.
Reiserücktritt und Versicherung
Wenn der Ausfall des Fluges zur Stornierung des gesamten Urlaubs führt, greift eventuell eine Reiserücktrittsversicherung. Diese kann Kosten erstatten, die durch den Nichtantritt der Reise entstehen, oft aber nur, wenn der Grund für die Stornierung versichert ist. Flugausfälle wegen Streik oder höherer Gewalt sind nicht immer abgedeckt.
Fazit
Die Höhe der Entschädigung bei einem Flugausfall, der Ihren Urlaub zunichte macht, hängt primär von den Fluggastrechten nach EU-Verordnung 261/2004 ab. Sie haben Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro sowie die Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung. Weitere Kosten können unter Umständen erstattet werden, erfordern jedoch eine genaue Prüfung der Einzelfallumstände und eventuell den Einsatz von Versicherungen.