Wie funktioniert die Quellensteuer für Norwegen bei Trade Republic?
- Einführung in die Quellensteuer
- Quellensteuer bei Investitionen über Trade Republic
- Doppelbesteuerungsabkommen und Erstattung
- Praktische Hinweise für Anleger bei Trade Republic
- Fazit
Einführung in die Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle, also beim Anbieter von Kapitalerträgen, einbehalten wird. Für Anleger, die in ausländische Wertpapiere investieren, bedeutet dies, dass die ausländischen Dividenden oder Zinsen bereits vor Auszahlung an den Anleger mit einer Steuer belegt werden. Norwegen erhebt eine solche Quellensteuer auf Dividenden von norwegischen Unternehmen, die an ausländische Investoren ausgezahlt werden.
Quellensteuer bei Investitionen über Trade Republic
Trade Republic ist ein deutscher Online-Broker, der seinen Kunden den Handel mit Aktien, ETFs und anderen Wertpapieren erleichtert. Wenn Anleger über Trade Republic in norwegische Aktien investieren, werden die Dividenden in der Regel automatisch mit der norwegischen Quellensteuer belastet. Die Höhe der Quellensteuer in Norwegen beträgt üblicherweise 25 Prozent, kann jedoch durch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Norwegen reduziert werden.
Doppelbesteuerungsabkommen und Erstattung
Zwischen Deutschland und Norwegen existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen, das vorsieht, dass die Quellensteuer teilweise angerechnet oder zurückgefordert werden kann. Innerhalb Deutschlands können Anleger die in Norwegen gezahlte Quellensteuer bis zu einem gewissen Grad auf ihre deutsche Einkommensteuer anrechnen lassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. In manchen Fällen ist es möglich, einen Teil der Quellensteuer direkt von den norwegischen Steuerbehörden zurückzufordern. Trade Republic unterstützt diesen Prozess in der Regel nicht aktiv, sodass Anleger sich selbst um die Erstattung kümmern müssen.
Praktische Hinweise für Anleger bei Trade Republic
Beim Handel mit norwegischen Wertpapieren über Trade Republic werden die Quellensteuerabzüge automatisch bei der Dividendenzahlung berücksichtigt. Anleger sollten jedoch beachten, dass Trade Republic aktuell keine Unterstützung bei der Rückforderung der Quellensteuer anbietet. Es empfiehlt sich, alle relevanten Dokumente, wie Steuerbescheinigungen und Dividendennachweise, aufzubewahren, um bei Bedarf eine Erstattung über das zuständige norwegische Finanzamt zu beantragen. Zudem ist der Hinweis wichtig, dass die pauschale Anrechnung der Quellensteuer im Rahmen der deutschen Steuererklärung berücksichtigt wird, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Fazit
Die Quellensteuer auf Dividenden aus Norwegen wird bei Investitionen über Trade Republic automatisch einbehalten. Dank des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens werden deutsche Anleger vor einer Doppelbesteuerung geschützt, indem die ausländische Steuer angerechnet wird. Eine direkte Rückerstattung der zu viel gezahlten Quellensteuer erfolgt jedoch meist nicht automatisch über Trade Republic, sodass Anleger in der Regel selbst aktiv werden müssen, wenn sie eine Rückerstattung anstreben.
