Wer haftet bei Stornierungen, wenn ich den Gutschein genutzt habe?
- Grundlage für die Haftung bei Stornierungen
- Haftung des Kunden bei Stornierung
- Haftung des Anbieters bei Stornierung
- Besonderheiten bei Gutscheinen und Stornierungen
- Fazit
Grundlage für die Haftung bei Stornierungen
Wenn bei einem gebuchten Vertrag ein Gutschein als Zahlungsmittel verwendet wurde, bleibt grundsätzlich die ursprüngliche vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bestehen. Das bedeutet, dass die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag weiterhin gelten, auch wenn die Zahlung über einen Gutschein erfolgte. Der Gutschein ist dabei als Zahlungsmittel oder als Teil der Gegenleistung zu verstehen und beeinflusst nicht die Haftung bei einer Stornierung an sich.
Haftung des Kunden bei Stornierung
Bei einer Stornierung durch den Kunden richtet sich die Haftung in erster Linie nach den vertraglich vereinbarten Stornobedingungen. Das bedeutet, der Kunde muss eventuell anfallende Stornokosten übernehmen, unabhängig davon, ob er den Gutschein eingesetzt hat oder nicht. Der Gutschein wird in der Regel dann nicht erstattet, da dieser als bereits verbraucht gilt, sobald er zum Einlösen genutzt wurde. Somit kann bei einer Stornierung der bezahlte Gutschein meist nicht zurückgefordert werden.
Haftung des Anbieters bei Stornierung
Kündigt oder storniert der Anbieter beispielsweise aus Gründen, für die er verantwortlich ist (zum Beispiel Ausfall der Leistung), so muss dieser dem Kunden den Wert des Gutscheins grundsätzlich entweder wieder gutschreiben oder erstatten. Dabei bleibt der Wert des Gutscheins erhalten, da der Kunde seine Gegenleistung nicht erhalten hat. Die Nutzung eines Gutscheins ändert an dieser Situation nichts, da der Anbieter verpflichtet ist, entweder die vereinbarte Leistung zu erbringen oder den Wert zurückzuerstatten.
Besonderheiten bei Gutscheinen und Stornierungen
Gutscheine haben meist eine Wertfunktion und enthalten Regelungen, ob und unter welchen Bedingungen sie rückerstattet oder übertragen werden können. Bei einer Stornierung ist wichtig zu prüfen, ob ein Gutschein generell übertragbar oder erstattbar ist. Oft schließen Geschäftsbedingungen eine Rückzahlung von Gutscheinen aus, wodurch eine Erstattung bei Stornierung durch den Kunden nicht erfolgt. Im Gegensatz dazu steht die Verpflichtung des Anbieters, den Wert des Gutscheins zu ersetzen, wenn er die Leistung nicht erbringt. Deshalb ist die Haftung bei Stornierungen eng an die Bedingungen des Gutscheins und den zugrundeliegenden Vertrag gekoppelt.
Fazit
Zusammenfassend haftet der Kunde bei einer Stornierung für eventuelle Stornokosten unabhängig davon, ob er einen Gutschein verwendet hat. Der Gutschein wird mit der Einlösung als Zahlung oder Teilzahlung betrachtet und erlischt in vielen Fällen bei Stornierung. Bei einer Stornierung seitens des Anbieters hingegen muss dieser entweder die Leistung erbringen oder den Wert des Gutscheins erstatten. Die genaue Haftung hängt dabei immer von den individuellen Vertragsbedingungen und den AGB des jeweiligen Anbieters ab.