Was sind die Anforderungen der DORA-Verordnung?

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  1. Umfang und Anwendungsbereich der DORA-Anforderungen
  2. IT-Risikomanagement und Governance
  3. Vorbereitung auf und Umgang mit IT-Störungen
  4. Management von Drittanbieter-Risiken
  5. Berichtspflichten und Transparenz
  6. Kontinuierliche Weiterentwicklung der digitalen Resilienz

Die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) ist eine EU-Regulierung, die darauf abzielt, die digitale Betriebsresilienz von Finanzinstituten zu stärken. Sie legt detaillierte Anforderungen fest, um sicherzustellen, dass diese Institute widerstandsfähig gegenüber IT-Ausfällen, Cyberangriffen und anderen betrieblichen Risiken sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Anforderungen von DORA ausführlich erläutert.

Umfang und Anwendungsbereich der DORA-Anforderungen

DORA richtet sich primär an Finanzdienstleister wie Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen und Verwahrstellen sowie an wichtige Drittanbieter von Informationstechnologie-Diensten, die für den Finanzsektor von Bedeutung sind. Die Verordnung verlangt von diesen Akteuren, angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zur Sicherstellung einer robusten digitalen Infrastruktur zu implementieren. Ziel ist es, Ausfälle und Sicherheitsvorfälle frühzeitig zu erkennen, zu verhindern und die Widerstandsfähigkeit gegenüber IT-Störungen zu erhöhen.

IT-Risikomanagement und Governance

Ein zentrales Element der DORA-Anforderungen ist ein umfassendes IT-Risikomanagement. Finanzinstitute müssen ein systematisches Vorgehen zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung von IT-bezogenen Risiken etablieren. Dazu gehört die Entwicklung klarer Governance-Strukturen, die Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation definieren. IT-Sicherheitsstrategien und -richtlinien müssen regelmäßig überprüft und an neue Bedrohungslagen angepasst werden.

Vorbereitung auf und Umgang mit IT-Störungen

DORA fordert von den betroffenen Institutionen die Entwicklung von Notfallplänen und Verfahren zur schnellen Reaktion auf IT-Ausfälle oder Cybervorfälle. Diese Pläne müssen Szenarien für verschiedene Arten von Störungen enthalten, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sicherzustellen. Zusätzlich sind regelmäßige Tests und Übungen notwendig, um die Wirksamkeit der Notfallmaßnahmen zu überprüfen und zu optimieren.

Management von Drittanbieter-Risiken

Da viele Finanzinstitute auf externe IT-Dienstleister angewiesen sind, stellt DORA strenge Anforderungen an das Management von Risiken, die aus der Zusammenarbeit mit diesen Anbietern entstehen. Die Verordnung verlangt klare vertragliche Vereinbarungen, Überwachung der Dienstleister hinsichtlich Sicherheit und Betrieb, sowie die Einrichtung von Kommunikations- und Meldeprozessen bei Sicherheitsvorfällen. Besonders kritisch sind sogenannte kritische oder wichtige Drittanbieter, deren Ausfall erhebliche Auswirkungen haben könnte.

Berichtspflichten und Transparenz

Ein weiterer wichtiger Aspekt der DORA-Anforderungen betrifft die Meldepflichten im Falle von IT-Sicherheitsvorfällen. Betroffene Institutionen müssen bestimmte Vorfälle innerhalb festgelegter Fristen an die zuständigen Aufsichtsbehörden melden. Die Verordnung fördert damit eine verbesserte Transparenz und ermöglicht so eine koordinierte Reaktion auf Bedrohungen innerhalb des Finanzsektors.

Kontinuierliche Weiterentwicklung der digitalen Resilienz

DORA verpflichtet Finanzinstitute dazu, kontinuierlich an der Weiterentwicklung ihrer digitalen Widerstandsfähigkeit zu arbeiten. Dies umfasst unter anderem die Schulung von Mitarbeitern, den Einsatz neuer Technologien zur Erkennung und Abwehr von Cyberbedrohungen sowie die regelmäßige Berichterstattung an die Unternehmensleitung und die Aufsichtsbehörden über den aktuellen Stand der IT-Sicherheit und Resilienz.

Zusammenfassend fordern die Anforderungen der DORA-Verordnung ein ganzheitliches und proaktives Management der IT-Risiken in Finanzinstituten. Durch die Umsetzung dieser Vorgaben soll die Stabilität und Sicherheit des Finanzsystems in der EU langfristig gewährleistet werden.

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