Kann ich ein Notebook von der Steuer absetzen?

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  1. Unter welchen Voraussetzungen kann man ein Notebook steuerlich geltend machen?
  2. Welche Nachweise sind für den steuerlichen Abzug erforderlich?
  3. Wie erfolgt der Abzug – Sofortabschreibung oder Abschreibung über mehrere Jahre?
  4. Was sollte man sonst noch beachten?
  5. Fazit

Unter welchen Voraussetzungen kann man ein Notebook steuerlich geltend machen?

Ein Notebook kann grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden, wenn es beruflich oder gewerblich genutzt wird. Das bedeutet, dass das Gerät überwiegend für berufliche Zwecke verwendet werden muss. Privater Gebrauch sollte dabei möglichst gering sein oder zumindest anteilig berücksichtigt werden. Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige. Bei Angestellten ist es wichtig, dass das Notebook nicht vom Arbeitgeber gestellt wird, da in diesem Fall keine doppelte Kostenübernahme möglich ist.

Welche Nachweise sind für den steuerlichen Abzug erforderlich?

Um ein Notebook vom Finanzamt anerkennen zu lassen, sollte man den Kaufbeleg aufbewahren und die berufliche Nutzung plausibel machen können. Das kann beispielsweise durch eine schriftliche Erklärung oder ein Nutzungstagebuch geschehen. Besonders bei gemischter Nutzung (beruflich und privat) ist eine genaue Aufteilung der Nutzung wichtig, da nur der berufliche Anteil steuerlich absetzbar ist.

Wie erfolgt der Abzug – Sofortabschreibung oder Abschreibung über mehrere Jahre?

Die steuerliche Behandlung hängt vom Kaufpreis des Notebooks ab. Liegt der Preis unter der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die aktuell bei 800 Euro netto liegt, kann das Gerät sofort vollständig abgeschrieben werden. Überschreitet der Preis diese Grenze, muss das Notebook über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden, die für Computer und ähnliche Geräte meist drei Jahre beträgt. Das bedeutet, dass der Kaufpreis verteilt auf mehrere Steuerjahre als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht wird.

Was sollte man sonst noch beachten?

Zusätzlich zum Kaufpreis können auch Kosten für Zubehör, Software oder Reparaturen unter bestimmten Bedingungen steuerlich berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um die optimale Vorgehensweise zu besprechen. Auch sollte man beachten, dass bei einer gemischt genutzten Hardware der private Nutzungsanteil nicht berücksichtigt werden kann, weshalb eine realistische Schätzung der beruflichen Nutzung wichtig ist.

Fazit

Ein Notebook kann also durchaus von der Steuer abgesetzt werden, vorausgesetzt es wird beruflich genutzt und die entsprechenden Nachweise sind vorhanden. Die Absetzung erfolgt entweder sofort oder über mehrere Jahre hinweg, abhängig vom Kaufpreis. Um Fehler zu vermeiden und maximal vom Steuerabzug zu profitieren, ist eine genaue Dokumentation und gegebenenfalls fachliche Beratung empfehlenswert.

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