Kann ich ein Notebook steuerlich absetzen?
- Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit von Notebooks
- Berufliche Nutzung als entscheidender Faktor
- Abschreibung und Sofortabschreibung
- Wichtige Nachweise und Dokumentation
- Fazit
Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit von Notebooks
Wer ein Notebook kauft, stellt sich häufig die Frage, ob und in welchem Umfang die Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Grundsätzlich gilt: Wenn das Notebook überwiegend beruflich oder betrieblich genutzt wird, können die Anschaffungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und Unternehmer.
Berufliche Nutzung als entscheidender Faktor
Entscheidend für die steuerliche Absetzbarkeit ist der Nutzungsanteil. Wird das Notebook privat und beruflich genutzt, muss der berufliche Anteil realistisch geschätzt werden. Nur der prozentuale Anteil der beruflichen Nutzung kann steuerlich berücksichtigt werden. Eine genaue Dokumentation wie Nutzungsprotokolle empfiehlt sich, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt Nachweise erbringen zu können.
Abschreibung und Sofortabschreibung
Liegt der Kaufpreis des Notebooks über einem bestimmten Betrag, muss das Gerät in der Regel über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer eines Notebooks wird meist auf drei Jahre angesetzt. Das bedeutet, dass jeweils ein Drittel der Anschaffungskosten pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden kann. Liegt der Preis unterhalb der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), etwa 1.000 Euro netto, kann das Notebook in voller Höhe im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden.
Wichtige Nachweise und Dokumentation
Um das Notebook auch tatsächlich steuerlich absetzen zu können, sind bestimmte Belege erforderlich. Rechnungen oder Kaufbelege sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Zusätzlich kann es hilfreich sein, eine Erklärung oder eine Schätzung zur beruflichen Nutzung zu dokumentieren. Unternehmen und Selbstständige sollten das Notebook in ihrer Buchhaltung erfassen und den entsprechenden Nutzungserklärungen beifügen.
Fazit
Ein Notebook kann grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden, sofern es überwiegend beruflich genutzt wird. Entscheidend sind der Nachweis des beruflichen Nutzungsanteils, die richtige Abschreibungsmethode und die ordnungsgemäße Dokumentation aller relevanten Belege. Durch die korrekte Berücksichtigung in der Steuererklärung lassen sich die Kosten für das Notebook steuerlich wirksam mindern.
