Kann der Lockdown Browser den Bildschirm während einer Prüfung aufzeichnen?

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  1. Einführung in den Lockdown Browser
  2. Funktionalitäten bezüglich der Bildschirmaufzeichnung
  3. Zusätzliche Proctoring-Tools und deren Rolle
  4. Datenschutz und rechtliche Aspekte
  5. Fazit

Einführung in den Lockdown Browser

Der Lockdown Browser ist eine spezielle Software, die vor allem in Bildungseinrichtungen zur Durchführung von Online-Prüfungen verwendet wird. Sein Hauptzweck besteht darin, die Prüfungsumgebung abzusichern, indem er das Öffnen anderer Anwendungen, das Kopieren oder Einfügen von Texten sowie das Verlassen des Prüfungsfensters verhindert. So soll sichergestellt werden, dass die Prüfung unter kontrollierten und fairen Bedingungen stattfindet.

Funktionalitäten bezüglich der Bildschirmaufzeichnung

Eine häufig gestellte Frage ist, ob der Lockdown Browser den Bildschirm während der Prüfung automatisch aufzeichnet. Grundsätzlich ist der Lockdown browser selbst keine Software für Bildschirmaufnahme. Seine Kernfunktion ist das Sperren unerwünschter Funktionen, nicht das Filmen oder Mitschneiden des Bildschirms. Allerdings arbeiten manche Bildungseinrichtungen mit Ergänzungen oder Zusatzprogrammen, die in Kombination mit dem Lockdown Browser verwendet werden, um die Prüfung zusätzlich zu überwachen.

Zusätzliche Proctoring-Tools und deren Rolle

Oftmals kommt neben dem Lockdown Browser ein sogenanntes Proctoring-System zum Einsatz. Diese Systeme können Webcam-Aufnahmen anfertigen, den Bildschirm aufzeichnen oder auch Verhaltensmuster während der Prüfung überwachen. In solchen Fällen wird die Bildschirmaufzeichnung nicht vom Lockdown Browser selbst durchgeführt, sondern vom integrierten oder separat installierten Proctoring-Tool. Die Kombination aus beiden ermöglicht eine umfassende Prüfungssicherung, wobei der Lockdown Browser die technische Umgebung sichert und das Proctoring-System die Überwachung ergänzt.

Datenschutz und rechtliche Aspekte

Die Verwendung von Bildschirmaufzeichnung und Webcamüberwachung bei Prüfungen wirft auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Bildungseinrichtungen müssen die Prüfungsteilnehmer vorab umfassend über die Art der Überwachung informieren und oft auch deren Zustimmung einholen. Es ist außerdem wichtig, dass die aufgezeichneten Daten sicher gespeichert und nur so lange wie nötig aufbewahrt werden. Da der Lockdown Browser nur in Kombination mit Proctoring-Software Bildschirmaufnahmen ermöglicht, hängt die rechtliche Bewertung stark vom eingesetzten Überwachungssystem ab.

Fazit

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Lockdown Browser selbst keine Funktion zur Bildschirmaufzeichnung besitzt. Wenn während einer Online-Prüfung Bildschirmaufzeichnungen entstehen, dann geschieht dies durch ein zusätzlich eingesetztes Proctoring-System. Teilnehmer sollten sich daher im Vorfeld informieren, welche Überwachungsmethoden bei ihrer Prüfung eingesetzt werden, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

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