Gibt es Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug während der Urlaubsreise?
- Grundlegendes zur Situation eines verpassten Anschlussflugs
- Flugrechtliche Grundlagen und EU-Verordnung 261/2004
- Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
- Beispiel für eine Entschädigungssituation
- Keine Entschädigung bei Separatbuchungen
- Weitere Rechte bei verpasstem Anschlussflug
- Fazit
Grundlegendes zur Situation eines verpassten Anschlussflugs
Ein verpasster Anschlussflug während einer Urlaubsreise ist ärgerlich und kann erhebliche Unannehmlichkeiten verursachen. Oft entsteht die Frage, ob und unter welchen Umständen eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erwarten ist. Dabei ist es wichtig zu wissen, ob der Anschlussflug Teil eines einzigen Tickets ist oder ob die Flüge separat gebucht wurden, denn dies beeinflusst die Rechte erheblich.
Flugrechtliche Grundlagen und EU-Verordnung 261/2004
In der Europäischen Union regelt die EU-Verordnung 261/2004 die Ansprüche von Fluggästen bei Flugausfällen, Verspätungen oder verpassten Flügen. Wenn ein Anschlussflug zu spät erreicht wird, weil der erste Flug verspätet war, greift diese Verordnung grundsätzlich, vorausgesetzt, beide Flüge sind im Rahmen einer einzigen Buchung (also unter einem Ticket) gebucht und starten oder landen innerhalb der EU, oder zumindest der ausführende Luftfahrzeughalter unterliegt der EU-Verordnung.
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
Bei einem verpassten Anschlussflug gilt die Ursache für das Verpassen als entscheidend. Wenn der Anschlussflug aufgrund einer Verspätung oder Annullierung des Erstflugs verpasst wird, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, eine alternative Beförderung zum Zielort anzubieten. Darüber hinaus hat der Fluggast unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Diese hängen von der Flugstrecke und der Verspätungsdauer am Endziel ab. Eine Entschädigung nach EU-Recht kann ab einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Endziel geltend gemacht werden, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreien.
Beispiel für eine Entschädigungssituation
Angenommen, ein Flug von Berlin nach Barcelona hat einen Anschlussflug nach Palma de Mallorca. Der erste Flug kommt verspätet an, wodurch der Anschlussflug verpasst wird. Die Fluggesellschaft muss dann entweder einen alternativen Flug anbieten oder die Rückerstattung des Ticketpreises anbieten. Zusätzlich kann bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Endziel eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person beansprucht werden, je nach Entfernung der Flugstrecke.
Keine Entschädigung bei Separatbuchungen
Anders sieht es aus, wenn die Flüge unabhängig voneinander gebucht wurden. In diesem Fall tragen Passagiere das Risiko einer verpassten Verbindung in der Regel selbst. Die Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, die Passagiere umzubuchen oder Entschädigungen zu zahlen, da kein rechtlicher Zusammenhang zwischen den Flügen besteht. Hier empfiehlt es sich, ausreichend Zeit zwischen den Flügen einzuplanen und gegebenenfalls eine Reiseversicherung abzuschließen.
Weitere Rechte bei verpasstem Anschlussflug
Unabhängig von einer finanziellen Entschädigung steht Fluggästen in bestimmten Fällen eine Betreuungsleistung zu. Je nach Wartezeit müssen Verpflegung, Erfrischungen und gegebenenfalls eine Hotelunterbringung bereitgestellt werden. Auch Telefonate und elektronische Kommunikation sind meist inkludiert. Diese Leistungen sollen die Unannehmlichkeiten während der Wartezeit zumindest abmildern.
Fazit
Eine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug während einer Urlaubsreise ist möglich, wenn beide Flüge unter einer gemeinsamen Buchung stattfinden und die Fluggesellschaft den Verspätungsgrund zu verantworten hat. Die EU-Verordnung 261/2004 gewährt in solchen Fällen weitreichende Rechte, einschließlich der Möglichkeit finanzieller Entschädigung bei erheblichen Verspätungen am Endziel. Bei separaten Buchungen sind die Ansprüche jedoch deutlich eingeschränkt, weshalb Reisende hier besondere Vorsicht walten lassen sollten.
