Welche Versicherungen sind für Drohnenbesitzer gesetzlich verpflichtend?
In Deutschland ist für den Betrieb einer Drohne gesetzlich zwingend eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Hier sind die wichtigsten Details, die du dazu wissen musst:
1. Die Halter-Haftpflichtversicherung (Pflicht)
Nach dem Luftverkehrsgesetz (§ 43 LuftVG) ist jeder Halter eines Luftfahrzeugs – und dazu zählen Drohnen rechtlich – verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- Keine Ausnahme beim Gewicht: Die Versicherungspflicht gilt ab dem ersten Gramm. Auch Mini-Drohnen (unter 250g), die oft als „Spielzeug“ wahrgenommen werden, müssen versichert sein.
- Privat vs. Gewerblich: Es spielt keine Rolle, ob du rein hobbymäßig oder gewerblich fliegst. Versichert sein muss die Drohne in jedem Fall.
- Gefährdungshaftung: Drohnen unterliegen der sogenannten Gefährdungshaftung. Das bedeutet, du haftest als Halter für Schäden, die durch den Betrieb der Drohne entstehen, auch wenn dich kein direktes Verschulden trifft (z. B. bei einem technischen Defekt oder einer Windböe).
2. Reicht eine normale Privathaftpflicht aus?
Meistens nein, aber es kommt auf den Vertrag an.
- Ältere Verträge: In vielen älteren Privathaftpflichtverträgen sind „motorisierte Luftfahrzeuge“ explizit ausgeschlossen.
- Neuere Verträge: Manche modernen Tarife beinhalten Drohnen bis zu einem gewissen Gewicht (z. B. bis 250g oder bis 2kg).
- Wichtig: Du musst dir von deiner Versicherung schriftlich bestätigen lassen, dass die Nutzung von Drohnen (UAS – Unmanned Aircraft Systems) nach den geltenden EU-Verordnungen und dem Luftverkehrsgesetz mitversichert ist. Eine pauschale Aussage „Hobbys sind mitversichert“ reicht im Ernstfall nicht aus.
3. Was passiert, wenn man ohne Versicherung fliegt?
- Bußgelder: Wer ohne gültigen Versicherungsschutz fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern (bis zu 50.000 Euro) geahndet werden kann.
- Registrierung: Um sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Drohnenbetreiber zu registrieren (was für fast alle Drohnen mit Kamera oder über 250g Pflicht ist), musst du bereits eine gültige Versicherungsnummer angeben.
4. Was ist mit anderen Versicherungen (z. B. Kasko)?
Es gibt auch Drohnen-Kaskoversicherungen. Diese sind jedoch freiwillig. Sie übernehmen die Kosten, wenn deine eigene Drohne bei einem Absturz beschädigt oder zerstört wird. Die gesetzliche Pflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die du anderen zufügst (Personen- oder Sachschäden).
Zusammenfassung: Worauf du achten solltest
- Deckungssumme: Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen müssen eingehalten werden (oft werden Tarife mit 1 bis 50 Mio. Euro Deckung angeboten).
- Geltungsbereich: Achte darauf, ob die Versicherung weltweit, europaweit oder nur in Deutschland gilt (wichtig für den Urlaub).
- Nachweis: Du musst den Versicherungsnachweis beim Fliegen immer (digital oder in Papierform) dabei haben.
Empfehlung: Spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherungen gibt es oft schon für ca. 30 bis 60 Euro pro Jahr. Auch Verbände wie der DMFV (Deutscher Modellflieger Verband) bieten Mitgliedschaften inklusive Versicherungsschutz an.