Welche Sicherheitsregeln gelten für die Mitnahme von Powerbanks im Flugzeug?

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Für die Mitnahme von Powerbanks im Flugzeug gelten internationale Sicherheitsbestimmungen der IATA (International Air Transport Association), die von fast allen Fluggesellschaften weltweit angewendet werden. Das Hauptrisiko ist ein sogenannter „Thermal Runaway“ (thermisches Durchgehen), bei dem sich Lithium-Ionen-Akkus entzünden können.

Hier sind die wichtigsten Regeln im Überblick:

1. Nur im Handgepäck (Niemals im Koffer!)

Dies ist die wichtigste Regel: Powerbanks dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden.

  • Warum? Falls eine Powerbank im Handgepäck in der Kabine überhitzt oder zu rauchen beginnt, kann das Personal sofort mit Feuerlöschern eingreifen. Im Frachtraum würde ein Brand unter Umständen zu spät bemerkt werden.
  • Wichtig: Sollten Sie am Gate aufgefordert werden, Ihr Handgepäck aufgrund von Platzmangel doch noch aufzugeben, müssen Sie die Powerbank herausnehmen und mit in die Kabine nehmen.

2. Kapazitätsgrenzen (Wattstunden - Wh)

Die Kapazität ist entscheidend, nicht das Gewicht oder die physische Größe.

  • Bis 100 Wh: In der Regel dürfen bis zu 2 Powerbanks pro Person ohne vorherige Anmeldung mitgenommen werden. (Die meisten Standard-Powerbanks liegen in diesem Bereich).
  • 100 Wh bis 160 Wh: Hierfür ist meist eine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich. Oft sind maximal zwei solcher Geräte erlaubt.
  • Über 160 Wh: Diese Geräte sind im Passagierflugzeug generell verboten (sie gelten als Gefahrgut und müssen über Frachtwege transportiert werden).

3. Wie rechnet man mAh in Wh um?

Viele Powerbanks geben die Kapazität in Milliamperestunden (mAh) an. Da die meisten Akkus eine interne Spannung von 3,7 Volt haben, lautet die Formel: Wh = (mAh × V) / 1000

  • Beispiel 1: Eine 10.000 mAh Powerbank: (10.000 × 3,7) / 1000 = 37 Wh (problemlos).
  • Beispiel 2: Eine 20.000 mAh Powerbank: (20.000 × 3,7) / 1000 = 74 Wh (problemlos).
  • Beispiel 3: Eine 27.000 mAh Powerbank: (27.000 × 3,7) / 1000 = 99,9 Wh (nahe an der 100-Wh-Grenze).

4. Kennzeichnungspflicht

Die Kapazität (in Wh oder mAh/V) muss deutlich auf dem Gerät lesbar sein. Wenn die Aufschrift abgegriffen oder nicht mehr vorhanden ist, kann das Sicherheitspersonal die Mitnahme verweigern, da sie die Sicherheit nicht prüfen können.

5. Schutz gegen Kurzschluss

Die Powerbanks müssen so transportiert werden, dass kein Kurzschluss entstehen kann.

  • Lassen Sie die Powerbank am besten in der Originalverpackung oder stecken Sie sie in ein separates Etui.
  • Alternativ können Sie die Anschlüsse mit Klebeband abkleben.
  • Achten Sie darauf, dass keine metallischen Gegenstände (Schlüssel, Münzen) die Kontakte berühren können.

Besondere Hinweise:

  • China: An chinesischen Flughäfen sind die Kontrollen extrem streng. Powerbanks ohne klare Kennzeichnung oder solche, die die 100-Wh-Grenze überschreiten, werden dort fast immer konfisziert.
  • Anzahl: Die IATA empfiehlt ein Limit von zwei Powerbanks pro Person. Manche Airlines sind kulanter, aber mit zwei Geräten sind Sie auf der sicheren Seite.
  • Defekte Geräte: Beschädigte, aufgeblähte oder extrem heiße Powerbanks dürfen unter keinen Umständen mit an Bord.

Tipp: Schauen Sie vor dem Flug kurz auf die Website Ihrer Fluggesellschaft (unter dem Punkt „Gefahrgut“ oder „Gepäckbestimmungen“), da einzelne Airlines (z. B. in den USA oder Asien) manchmal noch restriktivere Regeln haben können.