Welche rechtlichen Konsequenzen drohen beim Besitz von Brokkoli-Cannabis trotz Teil-Legalisierung?

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Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz von Cannabis (oft scherzhaft als „Brokkoli“ bezeichnet) in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Werden diese Grenzen jedoch überschritten, drohen weiterhin empfindliche rechtliche Konsequenzen.

Hier ist eine Übersicht der geltenden Regeln und der drohenden Strafen nach dem neuen Cannabisgesetz (CanG):

1. Die erlaubten Mengen (für Erwachsene ab 18 Jahren)

  • In der Öffentlichkeit: Bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis sind straffrei.
  • Zu Hause (Privatbereich): Bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis sind straffrei.
  • Eigenanbau: Bis zu 3 weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person im Haushalt sind erlaubt.

2. Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder)

Wenn man die erlaubten Mengen leicht überschreitet, handelt man ordnungswidrig. Das kann Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen.

  • Öffentlichkeit: Besitz von mehr als 25g bis zu 30g.
  • Privat: Besitz von mehr als 50g bis zu 60g.
  • Konsumverbote: Wer in Sichtweite von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder öffentlich zugänglichen Sportstätten raucht (Abstandsbereich 100 Meter Luftlinie um den Eingangsbereich), riskiert ebenfalls ein Bußgeld. In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7:00 und 20:00 Uhr verboten.

3. Straftaten (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe)

Wer die oben genannten Grenzwerte deutlich überschreitet, macht sich strafbar. Hier drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen:

  • Übermenge: Besitz von mehr als 30 Gramm in der Öffentlichkeit oder mehr als 60 Gramm zu Hause.
  • Weitergabe/Verkauf: Jegliche Weitergabe (auch verschenken) an Dritte ist verboten. Besonders streng wird die Abgabe an Minderjährige bestraft (Mindeststrafe zwei Jahre Haft).
  • Einfuhr: Die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland (z. B. aus den Niederlanden) bleibt illegal und ist eine Straftat.

4. Besonderheiten für Jugendliche (unter 18 Jahren)

Für Minderjährige bleibt Cannabis komplett verboten.

  • Wird ein Jugendlicher mit Cannabis erwischt, wird die Polizei das Cannabis beschlagnahmen und die Eltern sowie das Jugendamt informieren.
  • Statt einer Strafe nach dem CanG stehen hier meist erzieherische Maßnahmen oder Präventionskurse im Vordergrund.

5. Straßenverkehr (Führerschein)

Die Teil-Legalisierung bedeutet nicht, dass man bekifft fahren darf.

  • Grenzwert: Seit kurzem gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (ähnlich der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol).
  • Sanktionen: Wer darüber liegt, zahlt in der Regel 500 Euro Bußgeld und erhält ein Fahrverbot von einem Monat.
  • Mischkonsum: Die Kombination aus Cannabis und Alkohol am Steuer wird deutlich härter bestraft (mind. 1.000 Euro).
  • Fahranfänger: In der Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein striktes Cannabisverbot (0,0 ng/ml).

6. Woher darf das Cannabis kommen?

Derzeit ist der Besitz legal, aber der Handel bleibt verboten. Legal ist das Cannabis nur, wenn es:

  1. aus dem Eigenanbau stammt (max. 3 Pflanzen).
  2. über eine Anbauvereinigung (Cannabis-Social-Club) bezogen wurde (Mitgliedschaft erforderlich).

Fazit: Der Besitz kleiner Mengen ist legal, aber die Toleranzgrenzen für Überschreitungen sind streng. Besonders beim Thema Straßenverkehr und Jugendschutz versteht der Gesetzgeber keinen Spaß.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Aufklärung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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