Welche Mechanismen verhindern bei Online-Rubbellosen den Zugriff durch Minderjährige?

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Bei Online-Rubbellosen, die in Deutschland legal von staatlichen Lotteriegesellschaften oder lizenzierten Privatanbietern angeboten werden, greifen sehr strenge Mechanismen zum Jugendschutz. Diese sind im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) gesetzlich festgeschrieben.

Hier sind die wichtigsten Mechanismen im Überblick:

1. Verpflichtende Registrierung und Identitätsprüfung (KYC)

Man kann Online-Rubbellose nicht anonym spielen. Bevor das erste Los gekauft werden kann, muss ein Spielerkonto angelegt werden. Dabei findet ein mehrstufiger Prozess statt:

  • Datenerhebung: Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen angegeben werden.
  • Identitätsverifizierung: Die Daten werden sofort überprüft. Dies geschieht meist über:
    • SCHUFA-Identitätscheck: Ein Abgleich, ob die Person unter der Adresse existiert und volljährig ist (dies beeinflusst nicht den Score).
    • Video-Ident-Verfahren: Ein kurzes Videotelefonat, bei dem der Personalausweis in die Kamera gehalten wird.
    • eID-Funktion: Auslesen des Online-Ausweises.
    • Bank-Ident: Verifizierung über das Online-Banking.

2. Altersverifikationssysteme (AVS)

Anbieter müssen zertifizierte AVS-Lösungen nutzen. Ein einfaches Klicken auf „Ja, ich bin 18“ reicht rechtlich nicht aus. Ohne erfolgreichen Abschluss der Verifizierung bleibt das Spielkonto gesperrt oder ist nur extrem eingeschränkt nutzbar (z.B. keine Gewinnauszahlung, strikte Zeitlimits bis zur Verifizierung).

3. Abgleich mit der Sperrdatei (OASIS)

Jeder legale Anbieter in Deutschland ist an das bundesweite Sperrsystem OASIS angeschlossen. Bei jedem Login und bei der Registrierung wird automatisch geprüft, ob für die Person eine Spielsperre vorliegt. Minderjährige können sich dort zwar nicht selbst sperren, aber das System dient als zentrale Kontrollinstanz, um sicherzustellen, dass nur verifizierte, spielberechtigte Erwachsene Zugang erhalten.

4. Zahlungswege als Barriere

Die Einzahlung von Geld auf ein Spielerkonto ist ein weiterer Kontrollpunkt. Die meisten legalen Zahlungsmittel (Kreditkarte, Lastschrift, PayPal) setzen ihrerseits ein verifiziertes Bankkonto und damit die Volljährigkeit voraus. Anonyme Zahlungsmethoden, die für Minderjährige leicht zugänglich wären (wie einfache Prepaid-Karten ohne Ausweisprüfung), sind stark reglementiert oder für Glücksspielzwecke eingeschränkt.

5. Werbe- und Gestaltungsbeschränkungen

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Online-Glücksspiele (einschließlich Rubbellose) nicht so gestaltet sein dürfen, dass sie gezielt Minderjährige ansprechen.

  • Keine Comic-Figuren: Die grafische Gestaltung darf nicht an Kinderspiele erinnern.
  • Werbeverbote: Werbung für Glücksspiel darf sich nicht an Minderjährige richten und ist in bestimmten Medien oder zu bestimmten Uhrzeiten (z.B. im Fernsehen vor 21 Uhr bei Sportwetten/Slots) verboten.

6. Unterbindung von „Demo-Modi“ ohne Prüfung

Früher konnten Minderjährige oft „zum Spaß“ mit Spielgeld rubbeln. Nach aktueller Rechtslage müssen bei vielen Anbietern selbst die Gratis-Demo-Versionen hinter einer Altersprüfung liegen, damit Kinder nicht spielerisch an das Glücksspiel herangeführt werden.

7. Die LUGAS-Datenbank

Das länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS) überwacht unter anderem das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat. Auch hierfür ist eine eindeutige Identität zwingend erforderlich, was die Nutzung durch Minderjährige unter falschem Namen massiv erschwert.

Fazit

Während Rubbellose am Kiosk manchmal durch mangelnde Kontrolle des Verkaufspersonals in die Hände von Minderjährigen gelangen können, ist die Hürde im Internet durch die zwingende digitale Identitätsprüfung deutlich höher. Ein Minderjähriger müsste schon eine Identität fälschen oder die Zugangsdaten der Eltern stehlen, um online spielen zu können.

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