Welche gesetzlichen Altersbeschränkungen gelten für den Verkauf von E-Zigaretten?
In Deutschland ist die gesetzliche Regelung für den Verkauf von E-Zigaretten eindeutig im Jugendschutzgesetz (JuSchG) festgelegt.
Hier sind die wichtigsten Punkte im Detail:
1. Mindestalter: 18 Jahre
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2016 dürfen E-Zigaretten und E-Shishas in der Öffentlichkeit nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben (verkauft) werden. Auch der Konsum in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren gestattet (§ 10 JuSchG).
2. Nikotinfreiheit spielt keine Rolle
Ein wichtiger Punkt, der oft missverstanden wird: Die Altersbeschränkung gilt sowohl für nikotinhaltige als auch für nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids. Der Gesetzgeber unterscheidet hier nicht, um Jugendliche generell vor den Mechanismen des Dampfens und potenziellen Einstiegsdrogen zu schützen.
3. Verkauf im stationären Handel (Ladenlokal)
Händler sind verpflichtet, das Alter der Käufer zu überprüfen. Bestehen Zweifel, ob der Kunde bereits 18 Jahre alt ist, muss ein Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein) kontrolliert werden.
4. Verkauf im Online-Handel (Versandhandel)
Für den Online-Verkauf gelten besonders strenge Auflagen:
- Zweistufige Altersprüfung: Der Händler muss bereits beim Kaufvorgang (z. B. durch Abgleich der Personalausweisdaten oder Schufa-Check) sicherstellen, dass der Käufer volljährig ist.
- Sichtprüfung bei Zustellung: Das Paket darf vom Postboten nur per "Alterssichtprüfung" ausgehändigt werden. Das bedeutet, der Paketbote darf das Paket nicht einfach vor die Tür legen oder an Minderjährige übergeben; er muss sich im Zweifelsfall den Ausweis zeigen lassen.
5. Automaten
E-Zigaretten dürfen nur dann in Automaten verkauft werden, wenn diese:
- In einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt sind (z. B. in einer geschlossenen Kneipe) oder
- Über eine technische Vorrichtung zur Altersprüfung verfügen (z. B. Kartenleser für den Personalausweis oder Führerschein).
Zusammenfassung der Rechtslage
- Abgabe an Minderjährige: Streng verboten.
- Geltungsbereich: E-Zigaretten, E-Shishas, Liquids (mit und ohne Nikotin).
- Gesetz: § 10 Jugendschutzgesetz.
Hinweis: Verstöße gegen diese Vorschriften können für Händler sehr teuer werden und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.