Was ist das genaue Kriterium, ab dem eine Zeitung offiziell als „überregional“ gilt?

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Es gibt für den Begriff „überregional“ keine gesetzlich festgeschriebene Definition (etwa im Presserecht), aber es gibt einen klaren Branchenstandard, der von der IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern) und dem BDZV (Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger) verwendet wird.

Das entscheidende Kriterium ist die überwiegende Verbreitung außerhalb eines geschlossenen regionalen Verbreitungsgebiets.

Hier sind die drei Säulen, die eine Zeitung zur „überregionalen Zeitung“ machen:

1. Die geografische Verbreitung (Das Hauptkriterium)

Eine Zeitung gilt als überregional, wenn sie deutschlandweit (flächendeckend) erhältlich ist.

  • Sie darf nicht auf ein bestimmtes Bundesland oder eine bestimmte Region begrenzt sein.
  • In der Statistik der IVW werden Zeitungen in der Kategorie „Überregionale Abo-Zeitungen“ geführt, wenn sie in allen oder fast allen Bundesländern in nennenswerter Zahl verkauft werden.

2. Die inhaltliche Ausrichtung

Überregionale Zeitungen definieren sich über ihren Schwerpunkt:

  • Der Fokus liegt auf nationaler und internationaler Berichterstattung (Politik, Wirtschaft, Feuilleton, Sport).
  • Fehlen eines lokalen Teils: Im Gegensatz zu Regionalzeitungen (wie der Westdeutschen Allgemeinen oder dem Münchner Merkur) haben überregionale Zeitungen in der Regel keinen umfassenden Lokalteil für jede Stadt, in der sie erscheinen. (Ausnahme: Manche haben Regionalausgaben wie die Süddeutsche Zeitung für München, aber das Kernprodukt bleibt national).

3. Die Einordnung durch die IVW

Die IVW ist die Instanz, die die Auflagenzahlen prüft. Sie teilt Zeitungen in feste Kategorien ein. Damit eine Zeitung als „Überregionale Abo-Zeitung“ gewertet wird, muss sie:

  • Einen hohen Anteil an Abonnement-Verkäufen haben (im Gegensatz zu reinen Kaufzeitungen wie der BILD).
  • Bundesweit verbreitet sein.

Welche Zeitungen erfüllen dieses Kriterium derzeit?

In Deutschland gibt es nur eine sehr kleine Gruppe von Zeitungen, die offiziell und unstrittig als „große überregionale Abo-Zeitungen“ gelten:

  1. Süddeutsche Zeitung (SZ)
  2. Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)
  3. Die Welt
  4. taz (die tageszeitung)
  5. Handelsblatt (Spezialzeitung für Wirtschaft)
  6. Börsen-Zeitung (Spezialzeitung für Finanzwesen)

(Hinweis: Die BILD-Zeitung ist zwar die auflagenstärkste Zeitung Deutschlands und überall erhältlich, sie wird jedoch in der Branchenstatistik meist als „überregionale Kaufzeitung“ oder „Boulevardzeitung“ separat geführt, da ihr Geschäftsmodell primär auf dem Einzelverkauf und nicht auf dem Abonnement basiert.)

Zusammenfassung

Das „genaue“ Kriterium ist die Kombination aus bundesweiter Erhältlichkeit und dem Verzicht auf einen primär regionalen Berichterstattungsfokus, wie es in der Systematik der IVW-Auflagenliste festgelegt ist.