Was ist bei einem Verlust des Parktickets in einem geschlossenen Parksystem zu tun?

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Der Verlust eines Parktickets in einem geschlossenen Parksystem (mit Schranken) ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Die Betreiber haben für diesen Fall standardisierte Abläufe.

Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, was Sie tun sollten:

1. Den Kassenautomaten aufsuchen

Gehen Sie zum Kassenautomaten. Viele moderne Automaten haben eine spezielle Taste mit der Aufschrift „Ticket verloren“ oder „Verlusttaste“.

  • Wenn Sie diese drücken, wird Ihnen in der Regel eine Pauschalgebühr angezeigt.
  • Nach der Zahlung erhalten Sie ein Ersatzticket, mit dem Sie die Schranke bei der Ausfahrt öffnen können.

2. Die Ruf-Taste (Intercom) nutzen

Falls es keine spezielle Taste gibt oder der Automat nicht reagiert:

  • Jeder Kassenautomat und jede Ausfahrtsschranke verfügt über eine Ruf-Taste (oft mit einem Glockensymbol oder einem „i“ für Information).
  • Drücken Sie diese, um mit der Leitstelle oder dem Personal vor Ort verbunden zu werden.
  • Erklären Sie die Situation. Das Personal kann Ihnen entweder aus der Ferne ein Ersatzticket ausstellen oder die Schranke nach der Zahlung manuell öffnen.

3. Kennzeichenerkennung prüfen

In immer mehr Parkhäusern wird beim Einfahren das Kennzeichen gescannt.

  • In diesem Fall müssen Sie am Automaten lediglich Ihr Kennzeichen eingeben. Das System weiß dann genau, wann Sie eingefahren sind, und berechnet den tatsächlichen Preis. Ein physisches Ticket ist hier oft gar nicht mehr nötig oder der Verlust spielt keine Rolle.

4. Mit Kosten rechnen (Pauschalgebühr)

Wenn die tatsächliche Parkdauer nicht nachgewiesen werden kann (und keine Kennzeichenerfassung vorliegt), verlangen Betreiber meist eine Verlustpauschale.

  • Diese liegt oft zwischen 10 und 30 Euro, kann aber auch dem Preis für ein oder zwei volle Tagessätze entsprechen.
  • Rechtlicher Hinweis: Laut Rechtsprechung darf die Gebühr nicht unverhältnismäßig hoch sein. Sie muss sich am tatsächlichen Schaden (entgangene Parkgebühr + Verwaltungsaufwand) orientieren.

5. Nachweis der Parkzeit (falls möglich)

Falls die Pauschalgebühr sehr hoch ist und Sie beweisen können, dass Sie nur kurz geparkt haben (z. B. durch einen Kassenbeleg aus einem Geschäft im selben Gebäude mit Uhrzeit, GPS-Daten Ihres Autos oder Dashcam-Aufnahmen), sollten Sie dies dem Personal mitteilen. Manchmal zeigen sich Betreiber dann kulant und berechnen nur die tatsächliche Zeit plus eine kleine Bearbeitungsgebühr.

Was Sie vermeiden sollten:

  • Niemals versuchen, die Schranke gewaltsam zu öffnen oder einem anderen Auto dicht aufzufahren, um mit durchzuhuschen. Das ist Sachbeschädigung bzw. Betrug und wird durch die Videoüberwachung fast immer zur Anzeige gebracht.
  • Nicht das Auto vor der Schranke stehen lassen, um Hilfe zu suchen, da dies den Verkehr blockiert und Abschleppkosten nach sich ziehen kann.

Tipp für die Zukunft: Machen Sie direkt nach dem Ziehen des Tickets ein Foto davon mit dem Smartphone. So haben Sie im Falle eines Verlusts zumindest die Ticketnummer und die genaue Einfahrtszeit parat.