Warum dürfen Sicherungsmuttern mit Klemmteil (z. B. Polyamid-Ring) nach einmaligem Gebrauch nicht wiederverwendet werden?
Sicherungsmuttern mit Polyamid-Klemmteil (umgangssprachlich oft „Stoppmuttern“ genannt, z. B. nach DIN 985 oder ISO 10511) sind für den einmaligen Gebrauch konzipiert. Dass sie nicht wiederverwendet werden dürfen, hat vor allem physikalische und sicherheitstechnische Gründe:
1. Plastische Verformung des Kunststoffs
Wenn die Mutter zum ersten Mal auf die Schraube gedreht wird, ist der Innendurchmesser des Polyamid-Rings kleiner als der Außendurchmesser des Schraubengewindes. Die Schraube drückt sich ihren Weg durch den Kunststoff. Dabei kommt es zu zwei Arten von Verformung:
- Elastische Verformung: Der Ring federt leicht zurück und umschließt das Gewinde fest (das erzeugt die gewünschte Klemmwirkung).
- Plastische Verformung: Der Kunststoff wird dauerhaft verformt oder sogar leicht eingeschnitten.
Beim Abschrauben bleibt diese plastische Verformung bestehen. Wird die Mutter erneut verwendet, ist der „Kanal“ im Polyamid-Ring bereits vorgeformt. Die Klemmkraft (das sogenannte Sicherungsmoment) ist deutlich geringer als beim ersten Mal.
2. Verlust des Reibschlusses (Klemmmoment)
Die Hauptaufgabe des Polyamid-Rings ist es, eine hohe Reibung zwischen den Flanken von Schraube und Mutter zu erzeugen. Diese Reibung verhindert, dass sich die Mutter bei Vibrationen oder dynamischen Belastungen von selbst löst.
- Studien zeigen, dass das Klemmmoment bereits bei der zweiten Verwendung massiv abfällt.
- Die Mutter lässt sich beim zweiten Mal oft schon fast mit der Hand bis zum Anschlag drehen – ein Zeichen dafür, dass die Sicherungswirkung nicht mehr garantiert ist.
3. Materialermüdung und Versprödung
Der Polyamid-Ring leidet unter den mechanischen Scherkräften beim Auf- und Abschrauben. Zudem können Umwelteinflüsse (Temperaturschwankungen, Öl, Schmutz) den Kunststoff über die Zeit spröde machen. Ein zweites Aufdrehen kann dazu führen, dass kleine Kunststoffpartikel ausbrechen und der Ring seine Funktion komplett verliert.
4. Rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte
In sicherheitskritischen Bereichen (Automobilbau, Luftfahrt, Maschinenbau) ist die Wiederverwendung strikt untersagt, weil:
- Unvorhersehbarkeit: Man kann von außen nicht sicher beurteilen, wie viel Restklemmkraft die gebrauchte Mutter noch hat.
- Haftung: Sollte sich eine Verbindung lösen, die mit einer gebrauchten Sicherungsmutter montiert wurde, liegt die Haftung beim Monteur, da er gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstoßen hat.
Ausnahme (Notfall)
In der Praxis (z. B. in der Heimwerker-Werkstatt) wird oft gesagt: „Wenn sie sich noch schwer aufdrehen lässt, geht es noch.“ Das ist jedoch riskant. Wenn man in einer Notsituation eine solche Mutter wiederverwenden muss, sollte man zumindest prüfen, ob das Klemmmoment noch spürbar hoch ist. An sicherheitsrelevanten Bauteilen (Bremsen, Fahrwerk, tragende Strukturen) ist dies jedoch absolut tabu.
Fazit: Eine neue Sicherungsmutter kostet nur wenige Cent – das Risiko einer sich lösenden Verbindung ist im Vergleich dazu extrem hoch. Daher: Einmal benutzt = ab in den Schrott.