Wann muss ein Einmalhandschuh als "steril" deklariert sein?

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Ein Einmalhandschuh muss immer dann als „steril“ deklariert sein und verwendet werden, wenn die Gefahr besteht, dass Keime in Bereiche des Körpers gelangen, die normalerweise keimfrei (steril) sind.

Die Entscheidung orientiert sich primär an der Art des Eingriffs und dem Infektionsrisiko für den Patienten. Hier sind die wichtigsten Kriterien und Situationen:

1. Gesetzliche und normative Grundlagen

Ein Handschuh wird als Medizinprodukt gemäß der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) eingestuft. Wenn der Hersteller eine Anwendung in chirurgischen oder aseptischen Bereichen vorsieht, muss das Produkt ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und als „steril“ gekennzeichnet sein (erkenntlich am Symbol „STERILE“ auf der Verpackung).

2. Wann ist der Einsatz zwingend erforderlich?

Man spricht hierbei von aseptischen Tätigkeiten. Sterile Handschuhe müssen getragen werden bei:

  • Operativen Eingriffen: Jede Form von Chirurgie, bei der Gewebe durchtrennt wird.
  • Wundversorgung von großflächigen oder tiefen Wunden: Zum Schutz vor Wundinfektionen (z. B. bei Brandwunden oder tiefen postoperativen Wunden).
  • Punktionen steriler Körperhöhlen: Zum Beispiel bei einer Lumbalpunktion oder Gelenkpunktionen.
  • Legen von Kathetern in sterile Bereiche:
    • Blasenkatheterisierung.
    • Zentraler Venenkatheter (ZVK).
  • Umgang mit sterilem Material: Wenn Instrumente oder Implantate berührt werden, die direkt in den Körper eingebracht werden.

3. Der Unterschied zu „unsterilen“ Handschuhen

  • Unsterile Untersuchungshandschuhe: Sie dienen primär dem Eigenschutz des Personals vor Sekreten, Blut oder Chemikalien. Sie werden bei Tätigkeiten verwendet, die keine Keimfreiheit erfordern (z. B. Blutabnahme, Waschen von Patienten, Verbandwechsel bei oberflächlichen, infizierten Wunden).
  • Sterile Handschuhe: Sie dienen primär dem Patientenschutz. Sie verhindern, dass Mikroorganismen von der Haut des Behandlers oder aus der Umgebung in die offene Wunde oder Körperhöhle des Patienten verschleppt werden.

4. Besondere Anforderungen an sterile Handschuhe (Norm EN 455)

Damit ein Handschuh als steril deklariert werden darf, muss er zusätzliche Anforderungen erfüllen:

  • AQL-Wert (Acceptable Quality Level): Die Anforderungen an die Dichtigkeit sind bei sterilen OP-Handschuhen oft strenger (meist AQL 0,65 bis 1,0) als bei unsterilen Handschuhen (meist AQL 1,5).
  • Einzelverpackung: Sterile Handschuhe müssen paarweise und keimdicht verpackt sein, mit einer speziellen Faltung, die ein steriles Anziehen ermöglicht.

Zusammenfassung

Ein Handschuh muss als steril deklariert sein, wenn die geplante Handlung die natürliche Haut- oder Schleimhautbarriere durchbricht oder in natürlicherweise sterile Körperbereiche eingreift. In diesen Fällen ist der Einsatz unsteriler Handschuhe ein schwerer Hygienefehler.