Können normale Korrekturbrillen für Brillenträger eine zertifizierte Schutzbrille im professionellen Arbeitsumfeld ersetzen?
Die kurze Antwort lautet: Nein. In einem professionellen Arbeitsumfeld, in dem Augenschutz vorgeschrieben ist, können normale Korrekturbrillen eine zertifizierte Schutzbrille nicht ersetzen.
Hier sind die wichtigsten Gründe, warum das so ist und welche rechtlichen sowie sicherheitstechnischen Aspekte eine Rolle spielen:
1. Fehlende Zertifizierung (DIN EN 166)
Professionelle Schutzbrillen müssen der europäischen Norm DIN EN 166 entsprechen. Diese Norm legt strenge Anforderungen an die mechanische Festigkeit, die optische Güte und die Beständigkeit fest. Eine normale Alltagsbrille erfüllt diese Norm in der Regel nicht.
2. Mechanische Instabilität und Bruchgefahr
- Gläser: Alltagsgläser (egal ob aus Glas oder herkömmlichem Kunststoff) können bei einem Aufprall (z. B. durch einen Metallsplitter oder ein wegspringendes Werkzeugteil) zersplittern. Diese Splitter können das Auge schwer verletzen. Sicherheitsgläser bestehen meist aus Polycarbonat und sind so geprüft, dass sie hohen Einschlagenergien standhalten.
- Fassung: Die Fassung einer normalen Brille ist nicht darauf ausgelegt, starken mechanischen Belastungen standzuhalten. Bei einem Schlag kann sie brechen oder die Gläser können nach innen herausgedrückt werden und das Auge verletzen.
3. Fehlender Seitenschutz
Normale Brillen sind so konstruiert, dass sie ein möglichst großes Sichtfeld bieten, aber sie lassen an den Seiten, oben und unten große Lücken. In einem Arbeitsumfeld können Späne, Staub, Chemikalienspritzer oder Funken durch diese Lücken hinter die Brille direkt ins Auge gelangen. Zertifizierte Schutzbrillen haben entweder einen integrierten Seitenschutz oder eine eng anliegende Passform („Wrap-around“-Design).
4. Rechtliche Konsequenzen und Versicherungsschutz
- Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die entsprechende Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen.
- Haftung: Wenn ein Unfall passiert und der Mitarbeiter nur seine private Brille statt einer vorgeschriebenen Schutzbrille getragen hat, kann die Berufsgenossenschaft (BG) die Leistungen verweigern oder Regressansprüche stellen. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber (wegen Verletzung der Aufsichtspflicht) können rechtlich belangt werden.
Welche Lösungen gibt es für Brillenträger?
Da Brillenträger auf ihre Sehhilfe angewiesen sind, gibt es drei gängige Lösungen:
- Überbrillen (Korbbrillen): Diese werden einfach über der normalen Korrekturbrille getragen. Sie sind kostengünstig und ideal für gelegentliche Arbeiten oder Besucher. Nachteil: Sie sind oft unbequem, können beschlagen und erzeugen Reflexionen durch die doppelten Gläser.
- Korrektionsschutzbrillen (Rezeptschutzbrillen): Dies ist die hochwertigste Lösung. Hierbei handelt es sich um eine zertifizierte Schutzbrille nach DIN EN 166, deren Gläser direkt in Ihrer Sehstärke eingeschliffen sind. Sie bietet den besten Tragekomfort und optimale Sicherheit. Wichtig: In vielen Ländern (auch in Deutschland nach DGUV Regel 112-192) muss der Arbeitgeber die Kosten für solche Brillen ganz oder teilweise übernehmen, wenn am Arbeitsplatz Augenschutzpflicht besteht.
- Vollmasken oder Visiere: In manchen Bereichen (z. B. bei Arbeiten mit Chemikalien oder starkem Funkenflug) wird zusätzlich ein Gesichtsschutzschild oder eine Vollmaske getragen, unter der die normale Brille verbleiben kann.
Fazit
Verwenden Sie niemals Ihre private Brille als Ersatz für eine Schutzbrille. Sie bietet keinen ausreichenden Schutz und gefährdet im Ernstfall Ihr Sehvermögen und Ihren Versicherungsschutz. Wenn Sie regelmäßig in einem gefährdeten Bereich arbeiten, fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einer zertifizierten Korrektionsschutzbrille.