Ist die Nutzung des Begriffs „Champagner-Methode“ für Sekte oder Cavas erlaubt?

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Die kurze Antwort lautet: Nein, die Nutzung des Begriffs „Champagner-Methode“ (oder „Méthode Champenoise“) ist für Sekte, Cavas oder andere Schaumweine, die nicht aus der Champagne stammen, streng verboten.

Hier sind die Details und die Hintergründe dazu:

1. Rechtlicher Schutz der Bezeichnung

Der Begriff „Champagner“ ist eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.). Das bedeutet, dass nur Schaumwein, der tatsächlich aus der französischen Region Champagne stammt und nach den dortigen strengen Regeln hergestellt wurde, diesen Namen tragen darf.

Da der Begriff „Champagner-Methode“ den Namen „Champagner“ enthält, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits vor Jahrzehnten entschieden, dass die Verwendung dieses Begriffs für andere Weine irreführend ist. Der Schutz erstreckt sich auch auf Begriffe, die den geschützten Namen nur enthalten oder suggerieren.

2. Das Verbot seit 1994

Seit dem 1. September 1994 ist es EU-weit untersagt, die Bezeichnung „Méthode Champenoise“ oder entsprechende Übersetzungen (wie „Champagner-Methode“) für Weine zu verwenden, die nicht aus der Champagne kommen. Dies gilt selbst dann, wenn das Herstellungsverfahren identisch ist.

3. Erlaubte Bezeichnungen

Wenn ein Sekt oder Cava nach dem gleichen aufwendigen Verfahren hergestellt wird (zweite Gärung in der Flasche), müssen Winzer auf alternative Begriffe ausweichen. Erlaubt sind:

  • Klassische Flaschengärung (besonders in Deutschland und Österreich gebräuchlich).
  • Traditionelle Methode (oder französisch: Méthode Traditionnelle).
  • Méthode Classique.
  • Bei Cava ist die Bezeichnung „Método Tradicional“ üblich (da Cava per Gesetz immer in Flaschengärung hergestellt werden muss).

4. Wer kontrolliert das?

Der CIVC (Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne), der Branchenverband der Champagne, ist weltweit dafür bekannt, seine Namensrechte extrem streng zu verteidigen. Sie gehen nicht nur gegen Winzer vor, sondern auch gegen Unternehmen aus völlig anderen Branchen (z. B. Parfüm, Tee oder sogar Computerhersteller wie Apple, als diese ein iPhone in der Farbe „Champagner“ nennen wollten).

Fazit

Auch wenn ein hochwertiger Winzersekt oder ein Cava exakt nach demselben Verfahren wie ein Champagner hergestellt wird, darf auf dem Etikett oder in der Werbung niemals das Wort „Champagner“ auftauchen. Wer es dennoch nutzt, riskiert kostspielige Abmahnungen und Klagen. Die korrekte Wahl ist „Traditionelle Methode“ oder „Klassische Flaschengärung“.