Dürfen Personen mit einem Herzschrittmacher elektrische Massagegeräte ohne ärztliche Absprache nutzen?

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Die kurze Antwort lautet: Nein, Personen mit einem Herzschrittmacher sollten elektrische Massagegeräte nicht ohne vorherige ärztliche Absprache nutzen.

Hier sind die wichtigsten Gründe und Details dazu:

1. Elektromagnetische Interferenzen (EMI)

Das Hauptproblem bei elektrischen Massagegeräten sind die darin verbauten Elektromotoren und teilweise auch Magnete. Diese erzeugen elektromagnetische Felder. Wenn ein solches Gerät zu nah an den Herzschrittmacher kommt, können diese Felder die Funktion des Schrittmachers stören:

  • Der Schrittmacher könnte elektrische Impulse des Massagegeräts fälschlicherweise als Herzschlag interpretieren und die notwendige Stimulation einstellen.
  • In seltenen Fällen kann das Gerät in einen Sicherheitsmodus (den sogenannten Magnetmodus) umspringen.

2. Die Art des Geräts ist entscheidend

Es gibt verschiedene Arten von Massagegeräten, die unterschiedliche Risiken bergen:

  • Vibrations- und Klopfmassagegeräte: Hier ist vor allem das elektromagnetische Feld des Motors ein Risiko, besonders wenn im Bereich des Oberkörpers, der Schultern oder des Nackens massiert wird.
  • TENS-Geräte (Reizstrom): Diese sind für Schrittmacherpatienten oft streng verboten oder nur unter extremen Vorsichtsmaßnahmen zu nutzen, da der Strom direkt den Herzrhythmus oder die Elektronik des Schrittmachers stören kann.
  • Massage-Sessel: Diese enthalten oft starke Motoren und manchmal große Magnete in der Rückenlehne, die gefährlich nah am implantierten Gerät liegen.

3. Der Sicherheitsabstand

Allgemein gilt bei vielen elektrischen Alltagsgeräten ein Sicherheitsabstand von mindestens 15 bis 30 Zentimetern zwischen dem Gerät und dem Herzschrittmacher. Bei einem Handmassagegerät, das man am Nacken oder Rücken verwendet, wird dieser Abstand oft unterschritten.

4. Was Hersteller sagen

Fast alle Hersteller von elektrischen Massagegeräten schreiben in ihre Bedienungsanleitungen einen Warnhinweis, dass Personen mit Herzschrittmachern das Gerät nur nach Rücksprache mit einem Arzt verwenden dürfen. Dies dient auch der rechtlichen Absicherung der Hersteller.

Empfehlung: Was sollten Sie tun?

  1. Nicht eigenmächtig nutzen: Verwenden Sie das Gerät nicht, bevor Sie grünes Licht von Ihrem Kardiologen haben.
  2. Arzt fragen: Notieren Sie sich die genaue Bezeichnung des Massagegeräts (oder bringen Sie die Anleitung mit) und fragen Sie Ihren Kardiologen beim nächsten Check-up. Er kann beurteilen, wie störanfällig Ihr spezifisches Schrittmachermodell ist.
  3. Alternative: Manuelle Massagewerkzeuge (aus Holz, Kunststoff, ohne Strom) oder eine professionelle manuelle Massage durch einen Physiotherapeuten (der über den Schrittmacher informiert ist) sind in der Regel völlig unbedenklich.

Wichtiger Hinweis: Diese Antwort dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bitte wenden Sie sich bei gesundheitlichen Fragen immer an Ihren behandelnden Arzt.

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