Aus welchem Grund bestehen Stapelchips (wie z. B. Pringles) rechtlich gesehen oft nicht aus "Kartoffelchips", sondern aus Kartoffelgebäck?

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Dass Stapelchips (wie Pringles) rechtlich oft nicht als „Kartoffelchips“, sondern als „Kartoffelgebäck“ oder „Kartoffelsnack“ bezeichnet werden, liegt an ihrer Herstellungsweise und den verwendeten Zutaten.

In Deutschland (und vielen anderen Ländern) gibt es klare lebensmittelrechtliche Definitionen, was sich wie nennen darf. Die wichtigsten Gründe im Detail:

1. Die Definition von „Kartoffelchips“

Gemäß den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs (oder vergleichbaren internationalen Standards) müssen „Kartoffelchips“ aus ganzen Kartoffelscheiben bestehen.

  • Verfahren: Frische Speisekartoffeln werden gewaschen, geschält, in dünne Scheiben geschnitten und direkt frittiert oder gebacken.
  • Merkmal: Die natürliche Struktur der Kartoffel bleibt in der Scheibe erhalten.

2. Die Herstellung von Stapelchips

Stapelchips hingegen werden nicht direkt aus der Knolle geschnitten, sondern industriell „konstruiert“:

  • Basis: Man verwendet Kartoffelpulver, Kartoffelflocken oder Kartoffelstärke.
  • Teig: Dieses Pulver wird mit Wasser und oft anderen Zutaten (wie Maismehl, Reismehl oder Weizenstärke) zu einem Teig vermischt.
  • Formung: Der Teig wird in eine einheitliche Form gepresst (die typische Sattelform), damit sie perfekt stapelbar sind.
  • Rechtliche Folge: Da es sich um ein Produkt handelt, das aus einem Teig geformt wurde (ähnlich wie Kekse oder Cracker), gilt es rechtlich als Kartoffelgebäck.

3. Der Anteil an Kartoffeln

Ein weiterer Grund ist die Zusammensetzung. Echte Kartoffelchips bestehen fast zu 100 % aus Kartoffeln (plus Öl und Salz). Stapelchips haben oft einen deutlich geringeren Kartoffelanteil.

  • Bei Pringles beispielsweise liegt der Kartoffelanteil oft nur bei etwa 40 %. Der Rest besteht aus Mehlen, Stärken und Emulgatoren.
  • Nach rechtlicher Auffassung ist das Produkt daher eher ein „Knabbererzeugnis auf Kartoffelbasis“ als ein reines Kartoffelprodukt.

Kurioser Hintergrund: Der Fall Pringles in Großbritannien

Es gab zu diesem Thema sogar einen berühmten Rechtsstreit in Großbritannien. Der Hersteller (damals Procter & Gamble) argumentierte vor Gericht sogar selbst, dass Pringles keine Kartoffelchips seien.

Der Grund war steuerlicher Natur: In Großbritannien sind die meisten Grundnahrungsmittel von der Mehrwertsteuer befreit, Kartoffelchips (Potato Crisps) jedoch nicht. Der Hersteller wollte beweisen, dass Pringles wegen ihrer Teigform und der vielen anderen Zutaten eher wie „Kekse oder Kuchen“ zu bewerten seien, um Steuern zu sparen. Er verlor den Prozess letztlich – heute müssen sie dort Steuern zahlen, werden aber trotzdem oft getrennt von klassischen „Crisps“ vermarktet.

Zusammenfassung

Man darf sie nicht „Kartoffelchips“ nennen, weil sie aus Teig geformt sind und nicht aus natürlichen Kartoffelscheiben bestehen. Der Begriff „Gebäck“ weist darauf hin, dass hier ein Verarbeitungsschritt (Mahlen zu Mehl → Mischen zu Teig → Formen) stattgefunden hat.