An welchen Sanitärobjekten im Haushalt ist zwingend ein Siphon installiert?
In Deutschland (und den meisten anderen Ländern) ist es bauphysikalisch und hygienisch vorgeschrieben, dass jedes Sanitärobjekt, das an das Abwassernetz angeschlossen ist, über einen Geruchverschluss (Siphon) verfügen muss.
Der Siphon dient als Barriere, die durch Sperrwasser verhindert, dass übelriechende und potenziell gesundheitsschädliche Gase aus der Kanalisation in die Wohnräume gelangen.
Hier sind die Sanitärobjekte im Detail, an denen zwingend ein Siphon vorhanden sein muss:
1. Waschbecken / Waschtische (Badezimmer)
Hier ist der Siphon meist als sichtbares Bauteil (Röhrensiphon oder Flaschensiphon) unter dem Becken montiert. Er besteht meist aus verchromtem Metall oder Kunststoff.
2. Spülbecken (Küche)
Auch die Küchenspüle muss einen Siphon haben. Oft ist dieser so konstruiert, dass zusätzlich die Schläuche von Geschirrspülmaschine und ggf. Waschmaschine daran angeschlossen werden können.
3. Toilette (WC)
Bei einem WC ist der Siphon fest im Keramikkörper integriert. Wenn Sie in das Loch der Toilette schauen, sehen Sie das Wasser stehen – das ist der Teil des Siphons, der den Geruchverschluss bildet. Das Abflussrohr macht dahinter einen Bogen nach oben und dann nach unten.
4. Dusche
Da die Aufbauhöhe unter einer Duschwanne oft sehr gering ist, werden hier spezielle, flache Duschabläufe verwendet, die jedoch nach demselben Prinzip (Sperrwasser) funktionieren. Bei bodengleichen Duschen ist der Siphon in die Duschrinne oder den Bodenablauf integriert.
5. Badewanne
Ähnlich wie bei der Dusche sitzt unter der Badewanne ein flacher Siphon, der oft mit der Überlaufgarnitur kombiniert ist.
6. Bidet und Urinal
Beide Objekte benötigen zwingend einen Geruchverschluss. Beim Urinal ist dieser oft als Absaug-Siphon konzipiert oder im Keramikkörper verborgen.
7. Anschlüsse für Waschmaschinen und Geschirrspüler
Wenn diese Geräte nicht an den Siphon eines Waschbeckens angeschlossen werden, benötigen sie einen eigenen Wandsiphon (Unterputz oder Aufputz). Ohne diesen würde es aus der Maschine oder dem Wandanschluss nach Kanalisation riechen.
8. Bodenabläufe (z. B. im Keller oder Waschküche)
Bodenabläufe, die zum Schutz vor Überflutungen eingebaut sind, müssen ebenfalls einen Siphon haben. Hinweis: Hier verdunstet das Sperrwasser oft mit der Zeit, wenn der Ablauf selten genutzt wird, was zu Geruchsbelästigung führt. Man muss dann gelegentlich Wasser nachgießen.
9. Kondensatabläufe (Heizung/Klimaanlage)
Moderne Brennwertheizungen oder Klimageräte produzieren Kondenswasser. Wenn dieses in das Abwassersystem geleitet wird, muss auch hier ein Siphon (oft ein spezieller Trichtersiphon) dazwischengeschaltet sein.
Zusammenfassung
Man kann sich die Faustregel merken: Überall dort, wo Wasser in die Kanalisation abfließt, muss ein Siphon sein.
Besonderheit: Es darf niemals ein Siphon hinter einen anderen Siphon geschaltet werden (Doppelsiphonierung), da dies zu Luftanschlüssen führen kann, die den Abfluss behindern ("Gluckern").