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Kann die Nutzung des Begriffs „Weltmeisterbrot“ zu einer Abmahnung durch Wettbewerber führen?
Die kurze Antwort lautet: In der Regel nein. Die Bezeichnung „Weltmeisterbrot“ gilt heute in Deutschland als Gattungsbezeichnung für eine bestimmte Art von Mehrkornbrot und ist markenrechtlich für Backwaren nicht (mehr) exklusiv geschützt ...