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Wer gilt bei einer Tippgemeinschaft rechtlich als rechtmäßiger Besitzer des Lottoscheins?
Bei einer privaten Tippgemeinschaft ist die rechtliche Lage in Deutschland recht eindeutig, auch wenn sie im Alltag oft unterschätzt wird. Rechtlich gesehen gilt Folgendes: 1. Die Tippgemeinschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Sobald sich mehrere Personen zusammenschließen, um gemeinsam Lotto zu spielen, gründen sie (meist stillschweigend) eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß §§ 705 ff ...