Suche nach 'produktbezeichnung'
Ist der Begriff „Nußschnecke“ für Menschen mit einer Nussallergie als Produktbezeichnung ausreichend warnend?
Die Antwort lautet: Jein – es ist ein deutlicher Hinweis, aber rechtlich und sicherheitstechnisch nicht als alleinige Kennzeichnung ausreichend. Hier ist die detaillierte Analyse nach aktuellem Lebensmittelrecht (insbesondere der EU-Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV) und aus Sicht der Sicherheit für Allergiker: 1 ...