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Welche lebensmittelrechtlichen Mindestmengen an Kernen müssen für die Bezeichnung „Sonnenblumenkernbrötchen“ erfüllt sein?
Für die Bezeichnung „Sonnenblumenkernbrötchen“ (oder auch Sonnenblumenkernbrot) gibt es in Deutschland klare Vorgaben, die in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck des Deutschen Lebensmittelbuchs festgehalten sind ...