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Ist ein deutlich lesbares Namensschild am Briefkasten für Mieter gesetzlich verpflichtend?
Die kurze Antwort lautet: Es gibt kein direktes Gesetz, das Mieter explizit dazu verpflichtet, ein Namensschild am Briefkasten anzubringen. Allerdings ergibt sich die Notwendigkeit aus mietrechtlichen Nebenpflichten, postrechtlichen Bestimmungen und schlichtweg aus dem Eigeninteresse des Mieters ...