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Reicht die Bezeichnung "Zitronenkuchen" auf Lebensmittelverpackungen für eine rechtssichere Allergenkennzeichnung aus?
Die kurze Antwort lautet: Nein, die bloße Bezeichnung „Zitronenkuchen“ reicht auf einer Lebensmittelverpackung für eine rechtssichere Allergenkennzeichnung nicht aus. Hier ist die detaillierte Begründung basierend auf der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV): 1 ...