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Welche rechtlichen Konsequenzen drohen beim Kauf von Souvenirs, die als nationales Kulturgut eingestuft sind?
Der Kauf und insbesondere die Ausfuhr von Gegenständen, die als nationales Kulturgut eingestuft sind, ist kein Kavaliersdelikt. Die rechtlichen Konsequenzen sind erheblich und können sowohl im Urlaubsland als auch bei der Rückkehr nach Deutschland (oder in andere EU-Staaten) gravierende Folgen haben ...