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Ist die Kopie oder ein Foto eines Lottoscheins für eine Gewinnauszahlung ausreichend?
Nein, in der Regel ist eine Kopie oder ein Foto eines Lottoscheins nicht ausreichend, um einen Gewinn einzufordern. Hier sind die wichtigsten Gründe und Details dazu: 1. Die Spielquittung als „Inhaberpapier“
Im deutschen Lotterierecht gilt die physische Spielquittung (der Beleg, den du im Kiosk erhältst) als Inhaberpapier ...