Wie werden Steuern bei Interactive Brokers gehandhabt?
- Steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen bei Interactive Brokers
- Was bedeutet das für Anleger in Deutschland?
- Freibeträge und Verlustverrechnung
- Besonderheiten bei ausländischen Quellensteuern
- Fazit
Die Steuerbehandlung bei Interactive Brokers ist ein zentrales Thema für Anleger, die über diese Plattform handeln. Da Interactive Brokers ein international tätiger Online-Broker ist, ergeben sich besondere Anforderungen und Regelungen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Kapitalanlagen. Im Folgenden wird erläutert, wie Steuern bei Interactive Brokers in Deutschland gehandhabt werden, welche Pflichten Anleger haben und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen bei Interactive Brokers
Interactive Brokers fungiert als Depotbank für Wertpapiertransaktionen, allerdings ist die steuerliche Behandlung von Erträgen wie Dividenden, Zinsen oder Kursgewinnen in Deutschland klar geregelt. Gewinne aus Wertpapieren unterliegen der Abgeltungsteuer, die pauschal 25% beträgt zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Plattform stellt jedoch in der Regel keine automatische deutsche Quellensteuer oder Kapitalertragsteuer in Abzug, da Interactive Brokers ein US-amerikanisches Unternehmen ist und seine Dienstleistungen außerhalb von Deutschland erbringt.
Was bedeutet das für Anleger in Deutschland?
Deutsche Anleger sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Kapitalerträge komplett in ihrer Steuererklärung anzugeben. Im Gegensatz zu einem deutschen Broker erfolgt bei Interactive Brokers keine automatische Abführung der Abgeltungsteuer. Das bedeutet, dass Anleger ihre Erträge selbstständig erfassen und versteuern müssen. Dabei muss man sich bewusst sein, dass sowohl realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren als auch erhaltene Dividenden und Zinsen in der Anlage KAP der Steuererklärung angegeben werden müssen.
Freibeträge und Verlustverrechnung
Die Steuerfreibeträge, wie der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 2.000 Euro für Verheiratete, gelten ebenso für Depots bei Interactive Brokers. Diese Freibeträge können jedoch nicht automatisch berücksichtigt werden, da Interactive Brokers keinen automatischen Steuerabzug vornimmt. Anleger müssen daher selbst sicherstellen, dass sie ihre Freistellungsaufträge bei einer deutschen Bank oder im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Zudem ist die Verlustverrechnung bei internationalen Brokern komplexer, da Interactive Brokers keine Verluste automatisch mit Gewinnen verrechnet. Anleger müssen die Verluste dokumentieren und in der Steuererklärung geltend machen.
Besonderheiten bei ausländischen Quellensteuern
Da Interactive Brokers weltweit agiert und internationale Wertpapiere handelt, können auf Ausschüttungen Quellensteuern im Ausland anfallen. Diese können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Handhabung dieser ausländischen Quellensteuer ist allerdings nicht automatisch durch Interactive Brokers gewährleistet, weshalb Anleger die entsprechenden Nachweise selbst sammeln und beim Finanzamt einreichen müssen.
Fazit
Bei Interactive Brokers findet keine automatische Steuerabführung nach deutschem Recht statt, was Anleger in Deutschland zu einer aktiven Steuererklärung verpflichtet. Dies erfordert eine sorgfältige Dokumentation aller Erträge und Verluste sowie eine korrekte Deklaration in der Steuererklärung. Die ausländischen Quellensteuern und fehlende automatische Verlustverrechnung machen dies teilweise komplizierter als bei einem heimischen Broker. Es empfiehlt sich daher, bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzuzuziehen, um Fehler zu vermeiden und alle Steuervorteile zu nutzen.
