Wie viel Entschädigung steht mir bei Flugüberbuchung auf dem Weg in den Urlaub zu?
- Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich
- Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
- Höhe der Entschädigung
- Weitere Ansprüche der Passagiere
- Ausnahmen und Ausschlussgründe
- Fazit
Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich
Wenn Ihr Flug überbucht ist und Sie deswegen nicht mitfliegen können, greift die Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese europäische Verordnung schützt Passagiere bei Nichtbeförderung, Flugannullierungen und großen Verspätungen. Sie gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten, sowie für Flüge, die in der EU landen und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
Eine Entschädigung wird fällig, wenn Sie aufgrund einer Überbuchung nicht befördert werden können, obwohl Sie rechtzeitig am Check-in waren und einen gültigen Flugschein besitzen. Die Fluggesellschaft muss zunächst versuchen, freiwillige Freiwillige zu finden, die auf den Flug verzichten. Falls nicht genug Passagiere freiwillig verzichten, kann es zu einer unfreiwilligen Nichtbeförderung kommen.
Höhe der Entschädigung
Die Entschädigung richtet sich grundsätzlich nach der Flugstrecke und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Für Flüge bis zu 1500 Kilometern beträgt die Entschädigung 250 Euro. Für Flüge innerhalb der EU über 1500 Kilometer sowie für andere Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometern sind 400 Euro vorgesehen. Für Flüge, die nicht in der EU starten und länger als 3500 Kilometer sind, beläuft sich die Entschädigung auf 600 Euro.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Entschädigung gedeckelt wird, wenn Ihnen ein Alternativflug angeboten wird, der Sie nicht wesentlich später an Ihren Zielort bringt. Bei einer Verspätung von weniger als zwei Stunden (für kurze Flüge), drei Stunden (für mittlere Distanzen) oder vier Stunden (für Langstreckenflüge) kann die Entschädigung um 50 % herabgesetzt werden.
Weitere Ansprüche der Passagiere
Neben der finanziellen Entschädigung stehen Ihnen weitere Leistungen zu. Die Fluggesellschaft muss für Betreuung sorgen, dies umfasst Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie gegebenenfalls zwei Telefonate, E-Mails oder Faxsendungen. Falls es notwendig ist, müssen Kosten für eine ggf. erforderliche Hotelunterbringung und den Transfer zwischen Flughafen und Hotel übernommen werden.
Außerdem haben Sie Anspruch auf Erstattung des Flugpreises oder einen alternativen Transport zum Zielort. Dabei kann es sich um einen Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einen späteren Flug nach Ihrem Wunsch handeln.
Ausnahmen und Ausschlussgründe
Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung leisten, wenn die Überbuchung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die sich nicht vermeiden ließen, etwa durch extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Streiks, die nicht im Einflussbereich der Airline liegen. In solchen Fällen besteht allerdings weiterhin ein Anspruch auf Betreuung und Beförderung oder Erstattung.
Fazit
Wenn Sie aufgrund einer Überbuchung Ihren Flug nicht antreten können, haben Sie nach EU-Recht Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke und der Verspätung bei einem Ersatzflug. Zudem stehen Ihnen Betreuungsleistungen und die Wahl zwischen Erstattung oder Umbuchung zu. Um Ihre Rechte durchzusetzen, sollten Sie den Vorfall dokumentieren und sich direkt an die Fluggesellschaft wenden. Gegebenenfalls kann auch die Einschaltung einer Schlichtungsstelle oder eines Rechtsanwalts sinnvoll sein.
