Wie kann ich die Übungsleiterpauschale in ELSTER korrekt eintragen?

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  1. Was ist die Übungsleiterpauschale?
  2. Wo wird die Übungsleiterpauschale in ELSTER eingetragen?
  3. Wie wird die Übungsleiterpauschale korrekt angegeben?
  4. Welche weiteren Hinweise sind bei ELSTER und der Übungsleiterpauschale zu beachten?
  5. Fazit

Was ist die Übungsleiterpauschale?

Die Übungsleiterpauschale ist eine steuerfreie Pauschale, die Personen zusteht, die nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer oder in vergleichbaren Tätigkeiten in einem Verein, einer Bildungseinrichtung oder einer gemeinnützigen Organisation tätig sind. Bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr können Einkünfte aus diesen Tätigkeiten steuerfrei bleiben, falls sie die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Wo wird die Übungsleiterpauschale in ELSTER eingetragen?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung über ELSTER machen, können Sie die Übungsleiterpauschale in der Anlage N unter der Rubrik Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eintragen. Dort gibt es ein spezielles Feld für Übungsleiterpauschale / Ehrenamtspauschale, in dem Sie den erhaltenen Betrag eintragen sollten. Es handelt sich dabei meist um die Zeile 44 der Anlage N (kann je nach Jahr und Formulare leicht variieren).

Wie wird die Übungsleiterpauschale korrekt angegeben?

Tragen Sie den Betrag ein, den Sie als Übungsleiterpauschale im Kalenderjahr erhalten haben. Wichtig ist, dass dieser Betrag nur bis zur festgelegten Höchstgrenze (z. B. 3.000 Euro pro Jahr, Stand 2024) steuerfrei ist. Liegt Ihr Einkommen aus der Übungsleitertätigkeit über dieser Grenze, müssen Sie den darüber hinausgehenden Betrag als reguläres Einkommen versteuern. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie die genaue Summe aus der Bescheinigung Ihres Vereins oder Arbeitgebers übernehmen.

Welche weiteren Hinweise sind bei ELSTER und der Übungsleiterpauschale zu beachten?

Wenn Sie neben der Übungsleiterpauschale weitere Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit haben, sollten Sie diese nicht im gleichen Feld eintragen, sondern separat angeben. Achten Sie darauf, dass Sie nur die tatsächlich erhaltenen und belegten Beträge eintragen. Außerdem ist es sinnvoll, dass Sie die Bescheinigung Ihres Vereins oder Ihrer Einrichtung aufbewahren, falls das Finanzamt Nachweise anfordert. ELSTER bietet zudem Hilfetexte zu den einzelnen Feldern, die Sie bei Unsicherheiten ebenfalls nutzen können.

Fazit

Die Übungsleiterpauschale wird in ELSTER in der Anlage N unter Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eingetragen, und zwar in dem dafür vorgesehenen Feld für die Übungsleiter- bzw. Ehrenamtspauschale. Dabei sollten die Beträge korrekt und vollständig übernommen werden, um die Steuerfreiheit gemäß den gesetzlichen Vorschriften nutzen zu können. Eine sorgfältige Eingabe hilft, Rückfragen durch das Finanzamt zu vermeiden und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

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