Wie funktioniert Universal Credit für Selbständige (self employed)?
- Einleitung: Universal Credit und Selbstständigkeit
- Einkommensermittlung bei Selbständigen
- Der Minimum Income Floor und seine Auswirkungen
- Nachweispflichten und Meldepflichten
- Besonderheiten bei Neugründung und Übergangsregelungen
- Fazit
Einleitung: Universal Credit und Selbstständigkeit
Universal Credit ist eine staatliche Leistung in Großbritannien, die verschiedene Sozialleistungen in einer Zahlung zusammenfasst. Sie soll Menschen unterstützen, die ein geringes Einkommen haben oder arbeitslos sind. Für Selbständige (self employed) gelten dabei besondere Regelungen, die sich teilweise von denen abhängig Beschäftigter unterscheiden.
Einkommensermittlung bei Selbständigen
Ein zentraler Aspekt bei der Beantragung von Universal Credit als Selbständiger ist die Ermittlung des Einkommens. Anders als bei Angestellten, deren Gehalt regelmäßig und eindeutig durch Lohnabrechnungen belegt wird, schwankt das Einkommen bei Selbständigen häufig stark. Die Höhe der Zahlungen richtet sich daher nicht nach dem aktuellen monatlichen Gewinn, sondern nach einem fiktiven Mindesteinkommen, dem sogenannten Minimum Income Floor (Mindestlohnbetrag). Das bedeutet, dass das Arbeits- und Einkommensamt unterstellt, dass der Selbständige mindestens eine bestimmte Summe verdient, selbst wenn das tatsächliche Einkommen darunter liegt.
Der Minimum Income Floor und seine Auswirkungen
Der Minimum Income Floor wird auf Basis eines angenommenen Arbeitsumfangs berechnet, meist basierend auf dem National Living Wage und der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Stunden. Sollte das tatsächliche Einkommen des Selbständigen niedriger sein, führt dies dazu, dass die Universal Credit Zahlungen unter Umständen geringer ausfallen, als sie es bei der tatsächlichen Einkommenslage sein könnten. Dies soll Anreize für eine angemessene Arbeitszeit und -leistung setzen. Allerdings kann diese Regel auch finanzielle Schwierigkeiten verursachen, wenn das Geschäft schlecht läuft.
Nachweispflichten und Meldepflichten
Selbständige müssen ihre Einkünfte regelmäßig nachweisen. Dazu reicht Universal Credit die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens, oft in Form von Kontoauszügen, Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen. Zudem sind Selbständige verpflichtet, Änderungen in ihrem Geschäft oder Einkommensverhältnissen dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen, da dies Einfluss auf die Höhe der Leistungen hat.
Besonderheiten bei Neugründung und Übergangsregelungen
Für neu gegründete Selbständige gibt es normalerweise eine Eingewöhnungsphase (die "grace period"), in der noch kein Minimum Income Floor angesetzt wird. Diese Frist ermöglicht es Unternehmern, ihr Geschäft aufzubauen, ohne sofort durch hohe fiktive Einkommensforderungen belastet zu werden. Nach Ablauf dieser Frist greift der Mindestlohnansatz und der tatsächliche Verdienst ist mit diesem zu vergleichen.
Fazit
Universal Credit für Selbständige ist eine komplexe Angelegenheit. Das System versucht, einen fairen Ausgleich zwischen Unterstützung und Anreiz zur Arbeit zu schaffen. Allerdings müssen Selbständige beachten, dass das tatsächliche Einkommen nicht immer die Höhe der Leistungszahlung bestimmt, sondern das fiktive Mindesteinkommen eine große Rolle spielt. Eine sorgfältige Buchführung und rechtzeitige Kommunikation mit der Behörde sind daher essenziell, um unnötige Nachteile zu vermeiden.
