Wie funktionieren Steuern bei Scalable Capital und was sollte man beachten?
- Grundlagen der Steuerpflicht bei Scalable Capital
- Automatischer Steuerabzug und Steuerbescheinigung
- Freibeträge und Verlustverrechnung
- Sonderthemen: Thesaurierende ETFs und Steuerreporting
- Fazit zur steuerlichen Behandlung bei Scalable Capital
Scalable Capital ist eine digitale Vermögensverwaltung, die es Anlegern ermöglicht, in verschiedene ETFs und andere Finanzprodukte zu investieren. Dabei stellt sich für viele Nutzer die wichtige Frage, wie die steuerliche Behandlung bei Scalable Capital genau aussieht und welche Aspekte bei der Steuererklärung berücksichtigt werden müssen. Im Folgenden wird ausführlich erläutert, welche Steuern auf die Erträge bei Scalable Capital anfallen, wie diese berechnet werden und worauf Anleger achten sollten.
Grundlagen der Steuerpflicht bei Scalable Capital
Da Scalable Capital als Investmentplattform fungiert, unterliegen die dort erzielten Erträge grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Diese Steuer wird auf Kapitalerträge erhoben, also auf Gewinne aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen. Für deutsche Anleger beträgt die Abgeltungsteuer pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das bedeutet, dass alle Erträge, die durch ETFs oder andere Wertpapiere bei Scalable Capital generiert werden, grundsätzlich steuerpflichtig sind.
Automatischer Steuerabzug und Steuerbescheinigung
Ein großer Vorteil der Nutzung von Scalable Capital ist, dass die Plattform meist in Zusammenarbeit mit Depotbanken arbeitet, die die anfallenden Steuern automatisch an das Finanzamt abführen. Diese sogenannte Abgeltungsteuer wird direkt von den Erträgen abgezogen, sodass Anleger sich in vielen Fällen nicht selbst um die Vorlage des Geldes kümmern müssen. Am Ende des Kalenderjahres stellt Scalable Capital eine Steuerbescheinigung zur Verfügung, die alle relevanten Daten zu den erzielten Kapitalerträgen und den bereits abgeführten Steuern enthält. Diese Bescheinigung ist wichtig für die Steuererklärung und kann bei Rückfragen gegenüber dem Finanzamt als Nachweis dienen.
Freibeträge und Verlustverrechnung
Anleger sollten beachten, dass es einen sogenannten Sparer-Pauschbetrag gibt, der aktuell 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete beträgt. Dieser Betrag ermöglicht es, Kapitalerträge bis zu dieser Höhe steuerfrei zu erzielen. Um den Freibetrag zu nutzen, muss vorab ein Freistellungsauftrag bei Scalable Capital oder der depotführenden Bank eingereicht werden. Werden keine Freistellungsaufträge erteilt, zieht Scalable Capital automatisch die Steuern von den Erträgen ab, auch wenn diese den Freibetrag nicht überschreiten. Darüber hinaus ist zu wissen, dass Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Gewinnen verrechnet werden können, was die Steuerlast mindert. Scalable Capital führt diese Verlustverrechnung automatisch durch, was den Verwaltungsaufwand für den Anleger reduziert.
Sonderthemen: Thesaurierende ETFs und Steuerreporting
Ein weiterer relevanter Punkt betrifft thesaurierende ETFs, also Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern automatisch reinvestieren. Auch hier fallen Steuern an, denn thesaurierte Erträge gelten als fiktive Ausschüttungen und müssen laut Steuerrecht jährlich versteuert werden. Scalable Capital stellt hierfür entsprechende Steuerdaten bereit, damit die korrekte Versteuerung in der Steuererklärung vorgenommen werden kann. Dank des umfassenden Steuerreportings der Plattform haben Anleger eine gute Grundlage, um alle relevanten Informationen dem Finanzamt gegenüber richtig anzugeben.
Fazit zur steuerlichen Behandlung bei Scalable Capital
Die Nutzung von Scalable Capital vereinfacht den Investitionsprozess nicht nur beim Aufbau eines diversifizierten Portfolios, sondern auch beim Thema Steuern. Die automatische Abführung der Abgeltungsteuer und das bereitgestellte Steuerreporting sorgen dafür, dass Anleger den Überblick behalten und ihren steuerlichen Pflichten nachkommen können. Dennoch ist es wichtig, den Freistellungsauftrag zu erteilen und eventuelle Besonderheiten wie thesaurierende ETFs zu beachten. Bei komplexeren Sachverhalten oder Unsicherheiten sollte zusätzlich eine steuerliche Beratung in Anspruch genommen werden, um individuelle Optimierungen zu erreichen.
