Welches Tempo gilt außerhalb geschlossener Ortschaften?
- Definition geschlossene Ortschaft
- Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb geschlossener Ortschaften
- Autobahnen und besondere Regelungen
- Bedeutung der Verkehrsschilder und Ausnahmen
- Fazit zum Tempo außerhalb geschlossener Ortschaften
Definition geschlossene Ortschaft
Bevor wir uns mit den Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb geschlossener Ortschaften beschäftigen, ist es wichtig zu verstehen, was genau unter einer geschlossenen Ortschaft zu verstehen ist. Eine geschlossene Ortschaft ist im Straßenverkehr Bereich mit einer klar erkennbaren Ortsbebauung, der durch Verkehrszeichen gekennzeichnet ist. Diese Ortsbereiche werden durch Zeichen 310 (Ortseingangsschild) und 311 (Ortsausgangsschild) im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) markiert.
Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten in Deutschland andere Geschwindigkeitsbegrenzungen als innerhalb. Grundsätzlich ist auf Landstraßen und außerhalb von Städten und Dörfern das Tempolimit höher angesetzt, um dem geringeren Verkehrsaufkommen und der besseren Übersicht Rechnung zu tragen. Für Pkw und Motorräder liegt die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen in der Regel bei 100 km/h. Für Kraftfahrzeuge mit Anhänger oder Lkw gelten häufig niedrigere Limits.
Autobahnen und besondere Regelungen
Auf Autobahnen, die ebenfalls außerhalb geschlossener Ortschaften liegen, gibt es entweder keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung oder Richtgeschwindigkeiten, meistens 130 km/h. Diese Regelungen unterscheiden sich deutlich von den festen Tempolimits auf normalen Landstraßen. Dennoch können auch auf Autobahnen vorübergehende oder permanente Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund von Baustellen, Unfallstellen oder Umweltzonen verhängt werden.
Bedeutung der Verkehrsschilder und Ausnahmen
Die angegebenen Geschwindigkeiten gelten grundsätzlich, allerdings können Verkehrsschilder vor Ort abweichende Beschränkungen ausweisen. Zum Beispiel kann das Tempolimit außerhalb geschlossener Ortschaften in Gefahrenstellen, kurvigen Strecken oder in unmittelbarer Nähe von Schulen und Erholungsgebieten auf 70 km/h oder weniger reduziert werden. Auch Wetterbedingungen oder Sichtverhältnisse können eine angepasste Fahrweise notwendig machen.
Fazit zum Tempo außerhalb geschlossener Ortschaften
Das Tempo außerhalb geschlossener Ortschaften richtet sich nach der jeweiligen Straßenart und gilt in der Regel mit einem Höchstmaß von 100 km/h für Pkw auf Landstraßen. Innerhalb der Zeichen 310 und 311 gelten geringere Geschwindigkeiten, meistens 50 km/h. Außnahmen und abweichende Begrenzungen sind durch Verkehrsschilder eindeutig zu beachten. So trägt die Geschwindigkeitsregelung maßgeblich zur Verkehrssicherheit und einem reibungslos fließenden Verkehr bei.
