Was sind Werbungskosten bei Kapitaleinkünften (Kap) und wie wirken sie sich steuerlich aus?
- Grundlagen zu Werbungskosten bei Kapitaleinkünften
- Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften
- Begrenzung und Besonderheiten bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit
- Zusammenfassung und steuerliche Wirkung
Grundlagen zu Werbungskosten bei Kapitaleinkünften
Werbungskosten sind Aufwendungen, die unmittelbar dazu dienen, Einnahmen zu erzielen, zu sichern oder zu erhalten. Im steuerlichen Kontext beziehen sich Werbungskosten meist auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen. Im Bereich der Kapitaleinkünfte, beispielsweise aus Zinsen, Dividenden oder anderen Kapitalanlagen, können Werbungskosten grundsätzlich geltend gemacht werden, um die Steuerlast zu mindern.
Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften
Bei Kapitaleinkünften versteht man unter Werbungskosten beispielsweise Kosten, die entstehen, um Kapitalerträge zu erzielen. Das können Aufwendungen für Steuerberatung, Depotgebühren, Kosten für Fachliteratur oder Kontoführungsgebühren sein. Diese Kosten können nach § 9 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als Werbungskosten abgezogen werden.
Begrenzung und Besonderheiten bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit
In der Praxis gibt es bei Kapitaleinkünften eine Besonderheit: Werbungskosten werden durch den Sparer-Pauschbetrag ersetzt. Das bedeutet, dass Anleger statt individueller Werbungskosten einen Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro (für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 Euro) geltend machen können. Sobald die tatsächlichen Werbungskosten diesen Pauschbetrag nicht überschreiten, hat ein individueller Nachweis keinen Steuervorteil. Nur wenn die Werbungskosten über dem Pauschbetrag liegen, lohnt sich ein Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Zusammenfassung und steuerliche Wirkung
Werbungskosten bei Kapitaleinkünften sind Ausgaben, die der Erzielung dieser Einkünfte dienen und grundsätzlich steuerlich absetzbar sind. Aufgrund des Sparer-Pauschbetrags erfolgt die Berücksichtigung von Werbungskosten bei Kapitaleinkünften jedoch pauschal, sodass einzelne Kosten nur bei Überschreiten des Pauschbetrags steuerlich wirksam werden. Dies dient der Vereinfachung und sorgt für eine transparente Behandlung der Kosten beim Abzug von Kapitalerträgen.
