Was regelt der MVV für Kinder unter 6 Jahren?
- Einführung in den MVV
- Fahrpreisregelung für Kinder unter 6 Jahren
- Begleitregelung und Beförderungsbedingungen
- Fazit
Einführung in den MVV
Der MVV, der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund, ist für den öffentlichen Nahverkehr in und um München zuständig. Er definiert verschiedene Regelungen und Fahrpreise, um den Fahrgästen den Zugang zu Bussen, Trams und Bahnen zu erleichtern. Besonders Familien mit kleinen Kindern profitieren von speziellen Bestimmungen.
Fahrpreisregelung für Kinder unter 6 Jahren
Kinder unter 6 Jahren fahren im Münchner Verkehrsverbund in der Regel kostenfrei mit. Das bedeutet, dass sie keine eigene Fahrkarte benötigen, wenn sie in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen unterwegs sind. Dieses Angebot gilt in allen Verkehrsmitteln des MVV, also sowohl in S-Bahnen, U-Bahnen, Bussen als auch Trambahnen. Es unterstützt Familien dabei, den öffentlichen Verkehr preiswert und unkompliziert zu nutzen.
Begleitregelung und Beförderungsbedingungen
Wichtig ist, dass Kinder unter 6 Jahren nur dann ohne Fahrkarte mitfahren dürfen, wenn sie von einer voll zahlenden Person begleitet werden. Hierbei gibt es keine Begrenzung bezüglich der Anzahl der Kleinkinder pro Erwachsenen, allerdings kann die Mitnahme aus Kapazitätsgründen eingeschränkt sein. Somit stellt der MVV sicher, dass Kinder sicher und bequem befördert werden, ohne für die Tarife belastet zu werden.
Fazit
Zusammenfassend ermöglicht der MVV Familien mit Kindern unter 6 Jahren eine kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Münchner Tarifgebiet, solange die Kinder von Erwachsenen begleitet werden. Dies ist Teil der familienfreundlichen Tarife und trägt zur Attraktivität des öffentlichen Verkehrs bei Familien bei.
