Was bedeutet der Mindestabrechnungsbetrag (Minimum Income Floor) bei Selbständigen im Rahmen von Universal Credit?
- Definition des Mindestabrechnungsbetrags (Minimum Income Floor)
- Wie wird der Mindestabrechnungsbetrag berechnet?
- Auswirkungen auf Selbständige und ihren Universal Credit Anspruch
- Ausnahmen und Besonderheiten
- Fazit
Der Mindestabrechnungsbetrag, auch bekannt als Minimum Income Floor (MIF), ist ein wichtiger Begriff für Selbständige, die Universal Credit beziehen. Er beeinflusst maßgeblich die Berechnung des Anspruchs auf diese Sozialleistung und stellt sicher, dass Selbständige nicht dauerhaft niedrige oder keine Einkommen angeben können, um höhere Leistungen zu erhalten.
Definition des Mindestabrechnungsbetrags (Minimum Income Floor)
Der Mindestabrechnungsbetrag ist ein fiktives Mindesteinkommen, das das Jobcenter bei der Berechnung des Universal Credit für Selbständige annimmt. Diese Annahme basiert auf der Prämisse, dass Selbständige mindestens ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielen müssten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Das bedeutet, selbst wenn im Abrechnungszeitraum tatsächlich weniger Einkommen erzielt wurde, wird für die Berechnung des Universal Credit ein höheres, angenommenes Einkommen herangezogen.
Wie wird der Mindestabrechnungsbetrag berechnet?
Die Höhe des Mindestabrechnungsbetrags orientiert sich am sogenannten »gewünschten Einkommensniveau«, das sich aus dem nationalen Mindestlohn multipliziert mit den durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Woche ergibt. Dabei geht das System davon aus, dass Selbständige mindestens so viel verdienen sollten, wie jemand im regulären Angestelltenverhältnis mit Mindestlohn bei einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung. Dieser Betrag wird dann monatlich auf den Universal Credit angerechnet, um die Leistung entsprechend zu reduzieren.
Auswirkungen auf Selbständige und ihren Universal Credit Anspruch
In der Praxis führt der Mindestabrechnungsbetrag dazu, dass selbst bei geringem oder keinem tatsächlichen Einkommen im Abrechnungszeitraum ein festgesetztes Mindesteinkommen angenommen wird. Für Selbständige bedeutet dies, dass sie weniger oder keinen Universal Credit bekommen können, sofern ihr nachgewiesenes Einkommen unter dem Mindestabrechnungsbetrag liegt. Dies soll motivieren, das Einkommen zu erhöhen oder zumindest realistische Einkommensangaben zu machen.
Ausnahmen und Besonderheiten
Es gibt jedoch Ausnahmen vom Mindestabrechnungsbetrag. Dies gilt besonders in der Anfangsphase einer Selbständigkeit, die sogenannten »grace periods«, in denen das tatsächliche Einkommen des Selbständigen berücksichtigt wird, ohne den Mindestabrechnungsbetrag anzusetzen. Außerdem kann in besonderen Fällen, etwa bei Krankheit oder außergewöhnlichen Umständen, eine Anpassung oder Aussetzung des Mindestabrechnungsbetrags beantragt werden.
Fazit
Der Mindestabrechnungsbetrag (Minimum Income Floor) ist eine Regelung, die sicherstellen soll, dass Selbständige, die Universal Credit beziehen, ein Mindestmaß an Einkommen erzielen. Während dies einerseits eine Motivation sein kann, wirkliche wirtschaftliche Erfolge zu erzielen, stellt es in der Realität für viele Selbständige eine Herausforderung dar, besonders in der Startphase oder bei schwankenden Einnahmen. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die Auswirkungen und mögliche Ausnahmeregelungen zu informieren, um Nachteile im Bezug auf den Universal Credit zu vermeiden.
