Was bedeutet „blau kündigen“?

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  1. Definition von blau kündigen
  2. Herkunft des Begriffs
  3. Rechtliche Bedeutung und Konsequenzen
  4. Empfehlungen für eine ordentliche Kündigung
  5. Fazit

Der Ausdruck blau kündigen ist im deutschen Sprachraum gebräuchlich und beschreibt eine bestimmte Art, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Doch was genau versteht man unter blau kündigen und welche Konsequenzen sind damit verbunden? Im Folgenden wird die Bedeutung dieses Begriffs ausführlich erläutert.

Definition von blau kündigen

Blau kündigen bedeutet, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung erfolgt. Dabei zeigt sich der Arbeitnehmer häufig in einem Zustand, der mit dem Adjektiv blau assoziiert wird – also betrunken oder zumindest beeinträchtigt. Im übertragenen Sinn bezeichnet blau kündigen somit eine Kündigung, die möglicherweise impulsiv oder unter Alkoholeinfluss ausgesprochen wird.

Herkunft des Begriffs

Das Wort blau wird im Deutschen umgangssprachlich oft verwendet, um jemanden als betrunken zu beschreiben. Daraus resultiert die Bezeichnung blau machen, was so viel wie unentschuldigt fehlen oder schwänzen bedeutet. Blau kündigen entwickelt sich sprachlich daraus und suggeriert eine plötzliche, nicht wohlüberlegte Kündigung, die möglicherweise unter Alkoholeinfluss erfolgt ist.

Rechtliche Bedeutung und Konsequenzen

Aus rechtlicher Sicht ist eine Kündigung, egal ob blau oder anders formuliert, grundsätzlich gültig, solange sie die gesetzlichen und vertraglichen Formvorschriften erfüllt. Das bedeutet, eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Wird blau gekündigt, also unter Einfluss von Alkohol oder ohne vorherige Abstimmung, kann das dennoch wirksam sein, solange es keine formalen Fehler gibt.

Allerdings kann die Art der Kündigung negative berufliche Folgen haben. Arbeitgeber könnten die Situation als unprofessionell bewerten, was Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis oder zukünftige Referenzen haben könnte. Zudem kann eine impulsive Kündigung zu Konflikten führen, die den Abschluss der Zusammenarbeit erschweren.

Empfehlungen für eine ordentliche Kündigung

Anstatt blau zu kündigen, also spontan und unter Umständen unüberlegt, sollte eine Kündigung gut vorbereitet und wohlüberlegt erfolgen. Es empfiehlt sich, die Kündigung im nüchternen Zustand und in schriftlicher Form auszusprechen. Zudem ist es sinnvoll, vorher das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um eventuelle Missverständnisse zu klären und die Trennung möglichst harmonisch zu gestalten.

Auf diese Weise bleiben berufliche Beziehungen weitgehend erhalten und die Chancen für positive Referenzen steigen.

Fazit

Blau kündigen ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für eine plötzliche und meist unüberlegte Kündigung des Arbeitsvertrags, die möglicherweise unter Alkoholeinfluss erfolgt. Obwohl eine solche Kündigung rechtlich wirksam sein kann, ist sie aus professioneller Sicht nicht empfehlenswert und kann negative Folgen haben. Eine wohlüberlegte und formgerechte Kündigung ist daher immer vorzuziehen.

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