Wann muss ich bei MyHammer bezahlen?
- Einführung in den Bezahlvorgang bei MyHammer
- Bezahlung der Dienstleister durch den Auftraggeber
- Wenn es um die Kundenplattform und Zusatzdienste geht
- Zusammenfassung
Einführung in den Bezahlvorgang bei MyHammer
MyHammer ist eine bekannte Online-Plattform, die es Handwerkern und Dienstleistern ermöglicht, Aufträge von Kunden zu erhalten. Für viele Nutzer stellt sich häufig die Frage, wann genau die Bezahlung bei MyHammer fällig ist. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass MyHammer den Dienstleistern keine direkten Zahlungen abverlangt, sondern das Zahlungsmanagement in der Regel zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt.
Bezahlung der Dienstleister durch den Auftraggeber
Grundsätzlich läuft die Bezahlung bei MyHammer so ab, dass der Auftraggeber, also der Kunde, die Bezahlung an den Handwerker oder Dienstleister leistet, nachdem die vereinbarte Leistung erbracht wurde. MyHammer selbst fungiert hierbei als Vermittler und stellt die Plattform zur Verfügung, übernimmt jedoch nicht die Zahlungsrolle. Die genaue Zahlungsmodalität, wie Zuschlag oder Teilzahlungen, wird im Rahmen des individuellen Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt.
Wenn es um die Kundenplattform und Zusatzdienste geht
Sollte ein Nutzer von MyHammer Angebote oder Premiumdienste der Plattform selbst buchen, beispielsweise als Dienstleister für bessere Sichtbarkeit, können Gebühren anfallen. In solchen Fällen werden die Kosten und Zahlungsbedingungen bei der Buchung aufgeführt, und die Zahlung erfolgt entsprechend den vereinbarten Modalitäten, meist direkt nach Vertragsabschluss oder im Voraus.
Zusammenfassung
Die eigentliche Bezahlung für Handwerksleistungen bei MyHammer erfolgt direkt zwischen Kunden und Dienstleistern, nachdem die Arbeit abgeschlossen ist. MyHammer stellt hierzu die Plattform zur Verfügung, nimmt aber keine Zahlungen entgegen. Gebühren für den Plattformservice selbst betreffen in der Regel Dienstleister und werden bei Inanspruchnahme separat abgerechnet.
