Taxfix Verpflegungsmehraufwand: Wo eintragen?
- Was ist Verpflegungsmehraufwand?
- Wo wird der Verpflegungsmehraufwand in Taxfix eingetragen?
- Besonderheiten bei der Eingabe
- Fazit
Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit Taxfix erstellen, stellt sich häufig die Frage, wo genau der Verpflegungsmehraufwand eingetragen werden muss. Der Verpflegungsmehraufwand ist ein Betrag, den Arbeitnehmer geltend machen können, wenn sie dienstlich bedingt länger von zu Hause oder der regelmäßigen Arbeitsstätte entfernt sind und dadurch höhere Verpflegungskosten entstehen.
Was ist Verpflegungsmehraufwand?
Der Verpflegungsmehraufwand ist ein Pauschalbetrag, der vom Finanzamt anerkannt wird, um die zusätzlichen Kosten für Verpflegung während einer beruflichen Auswärtstätigkeit abzudecken. Diese Pauschalen sind je nach Dauer der Abwesenheit gestaffelt und werden regelmäßig angepasst. Arbeitnehmer können diese Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben und so ihre Steuerlast mindern.
Wo wird der Verpflegungsmehraufwand in Taxfix eingetragen?
Taxfix führt Sie in einem benutzerfreundlichen, geführten Fragebogen durch Ihre Steuererklärung. Für den Verpflegungsmehraufwand gibt es einen speziellen Bereich, der meist unter dem Abschnitt Werbungskosten oder Berufliche Auswärtstätigkeiten zu finden ist. Dort können Sie angeben, an wie vielen Tagen Sie beruflich unterwegs waren und für welche Dauer (mehr als 8 Stunden oder 24 Stunden), um die entsprechenden Pauschalen geltend zu machen.
Wenn Sie den entsprechenden Punkt erreichen, fragt Taxfix genau nach Ihren Dienstreisen oder beruflichen Auswärtsterminen. Sie müssen im Regelfall nur die Anzahl der Tage und die Art der Abwesenheit eingeben. Die Pauschalen werden dann automatisch korrekt berechnet und in die Steuererklärung übernommen.
Besonderheiten bei der Eingabe
Falls Sie neben den Pauschalen auch tatsächlich höhere Verpflegungskosten nachweisen können oder andere Reisekosten anfallen, kann es sinnvoll sein, diese gesondert einzutragen. In Taxfix ist jedoch der Standardfall die Eingabe der Pauschalen über den Verpflegungsmehraufwand-Bereich. Wenn Sie unsicher sind, können Sie die Hilfe- und Infofelder in Taxfix nutzen, die weitere Hinweise zur Eingabe geben.
Fazit
Der Verpflegungsmehraufwand wird in Taxfix im Bereich der Werbungskosten unter den beruflichen Auswärtstätigkeiten eingetragen. Es reicht aus, dort die Tage und Dauer der Abwesenheiten zu erfassen, um die Pauschalbeträge geltend zu machen. Taxfix übernimmt dann die korrekte Berechnung und Eintragung in die Steuererklärung.
