Targobank Überweisung zurückziehen – Ist das möglich und wie funktioniert es?

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  1. Grundlagen einer Überweisung bei der Targobank
  2. Kann man eine Überweisung bei der Targobank zurückziehen?
  3. Welche Möglichkeiten gibt es dennoch, eine Überweisung zu stornieren?
  4. Was tun bei einer falschen Überweisung?
  5. Fazit

Viele Kunden der Targobank stehen vor der Frage, ob und wie sie eine Überweisung, die bereits getätigt wurde, zurückziehen können. Insbesondere bei falschen Eingaben oder unvorhergesehenen Umständen stellt sich die Situation häufig dar. In diesem Beitrag klären wir ausführlich, ob eine Überweisung bei der Targobank zurückgezogen werden kann, welche Schritte dafür notwendig sind und welche Fristen beachtet werden sollten.

Grundlagen einer Überweisung bei der Targobank

Eine Überweisung ist grundsätzlich eine Anweisung des Kunden an die Bank, einen bestimmten Betrag an einen Empfänger zu überweisen. Sobald die Überweisung veranlasst wurde, verarbeitet die Targobank den Auftrag und leitet die Zahlung weiter. Bei einer richtigen Eingabe erfolgt der Zahlungsprozess meist innerhalb eines Bankarbeitstages oder teilweise sofort, wenn es sich um eine Echtzeitüberweisung handelt.

Kann man eine Überweisung bei der Targobank zurückziehen?

Im Allgemeinen ist eine Überweisung, die bereits ausgeführt wurde, nicht ohne weiteres rückgängig zu machen. Sobald das Geld vom Konto abgegangen und dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, besteht keine Möglichkeit mehr, die Transaktion seitens der Bank eigenmächtig rückgängig zu machen. Das liegt daran, dass Überweisungen im SEPA-Verfahren erfahrungsgemäß irreversibel sind, sobald sie beim Empfänger angekommen sind.

Welche Möglichkeiten gibt es dennoch, eine Überweisung zu stornieren?

Wenn die Überweisung noch nicht ausgeführt wurde, also sich der Zahlungsauftrag noch in der Bearbeitung befindet, besteht theoretisch die Möglichkeit, die Anweisung zu stornieren oder zurückzuziehen. Dies gelingt allerdings nur, wenn der Auftrag sich noch nicht im elektronischen Zahlungsnetzwerk befindet. In diesem Fall sollten Sie umgehend Kontakt mit der Targobank aufnehmen – am besten telefonisch und zusätzlich schriftlich – und den Stornowunsch mitteilen. Die Bank kann dann prüfen, ob die Überweisung noch gestoppt werden kann.

Ist das Geld jedoch bereits auf dem Empfängerkonto angekommen, kann die Bank nicht mehr eingreifen. In dieser Situation muss der Empfänger kontaktiert und um Rücküberweisung gebeten werden. Sollte es sich um einen Betrugsfall oder eine Falschüberweisung handeln, kann gegebenenfalls auch rechtlicher Beistand nötig sein.

Was tun bei einer falschen Überweisung?

Bei einer versehentlichen Überweisung auf ein falsches Konto ist schnelles Handeln wichtig. Kontaktieren Sie die Targobank so schnell wie möglich, um eine potenzielle Stornierung zu veranlassen. Liegt der Betrag noch nicht beim Empfänger, kann die Stornierung noch funktionieren. Sollte das Geld bereits abgebucht sein, bleibt nur die Möglichkeit, den Empfänger zur Rückzahlung aufzufordern.

Für besonders große Beträge oder im Falle eines Betrugs können Sie außerdem eine Anzeige bei der Polizei in Erwägung ziehen. Die Targobank kann Ihnen dabei beratend zur Seite stehen und gegebenenfalls mit den betroffenen Zahlungspartnern kommunizieren.

Fazit

Eine Überweisung bei der Targobank kann nur dann zurückgezogen werden, wenn der Zahlungsauftrag noch nicht ausgeführt wurde. Sobald das Geld dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, ist ein Rückruf über die Bank nicht mehr möglich. Daher ist es ratsam, Überweisungen stets sorgfältig zu prüfen, bevor sie abgeschickt werden. Im Falle einer Falschüberweisung sollte schnellstmöglich Kontakt mit der Bank aufgenommen und gegebenenfalls der Empfänger zur Rückzahlung aufgefordert werden.

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