Seit wann ist das Mitführen einer Warnweste in deutschen Personenkraftwagen gesetzlich vorgeschrieben?

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In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste in Personenkraftwagen (PKW) seit dem 1. Juli 2014 gesetzlich vorgeschrieben.

Hier sind die wichtigsten Details zu dieser Regelung:

  • Betroffene Fahrzeuge: Die Pflicht gilt für alle in Deutschland zugelassenen PKW, LKW und Busse. Motorräder und Wohnmobile sind von dieser Regelung (anders als in manchen anderen EU-Ländern) in Deutschland derzeit ausgenommen.
  • Anzahl: Gesetzlich vorgeschrieben ist mindestens eine Warnweste pro Fahrzeug, unabhängig von der Anzahl der mitfahrenden Personen.
  • Beschaffenheit: Die Weste muss der Norm DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen (fluoreszierendes Gelb, Orange oder Rot mit reflektierenden Streifen).
  • Ort der Aufbewahrung: Es ist ratsam, die Weste so zu verstauen, dass sie vom Fahrersitz aus griffbereit ist (z. B. im Seitenfach der Tür oder im Handschuhfach), damit man sie bereits vor dem Aussteigen im Falle einer Panne oder eines Unfalls anlegen kann.
  • Sanktionen: Wenn bei einer Verkehrskontrolle keine vorschriftsmäßige Warnweste vorgewiesen werden kann, droht ein Verwarnungsgeld.

Empfehlung: Obwohl nur eine Weste Pflicht ist, empfehlen Sicherheitsorganisationen wie der ADAC dringend, für jeden Mitfahrer eine Weste an Bord zu haben, um die Sicherheit bei Pannen außerhalb geschlossener Ortschaften deutlich zu erhöhen.